Der Prozess war am Mittwoch zunächst kurzfristig von Vormittag auf den Nachmittag verschoben worden, weil der Angeklagte um 9.00 Uhr nicht zum Verhandlungsbeginn erschienen war. Weil er auch um 13.00 Uhr nicht erschien, wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Beschuldigte ist nach dem Verbotsgesetz angeklagt.
Strafrahmen zwischen einem Jahr und zehn Jahren
Der Strafrahmen liegt zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Der Angeklagte soll auf Telegram und in einem YouTube-Video die Impfpflicht und die Ausgangsbeschränkungen mit der Judenverfolgung verglichen haben. Bisher leugnete der Oberösterreicher eine Wiederbetätigung.

Konflikte mit Behörden
Der Organisator von Coronavirus-Demos war immer wieder in Konflikte mit Polizei und Behörden verwickelt. Im März stand der damals 38-Jährige deswegen bereits einmal in Linz vor Gericht. Der Mann wurde wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels zu einem Jahr Haft – davon acht Monate bedingt – verurteilt. Von den Vorwürfen der gefährlichen Drohung und der Bestimmung zum Amtsmissbrauch wurde er damals im Zweifel freigesprochen.