Luftbild Wiener Wohnungen
ORF
ORF
Politik

CoV-Hilfen: Keine Prüfung im SPÖ-Umfeld

Im Fall von parteinahen gemeinnützigen Vereinen im SPÖ-Umfeld in OÖ werde nicht geprüft, ob eine Zahlung aus dem CoV-Hilsfonds rechtmäßig war, heißt es vom zuständigen Ministerium. Die Voraussetzungen für die CoV-Förderung seien rechtlich eindeutig gegeben.

Die Auszahlungen von CoV-Hilfen an parteinahe Vereine sorgen weiterhin für Aufregung. Die größte Summe hat in Oberösterreich der ÖVP Seniorenbund erhalten – nämlich 1,9 Millionen Euro. Das Ministerium von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) prüft zur Zeit, ob diese Auszahlung rechtmäßig war. Im Fall von parteinahen gemeinnützigen Vereinen im SPÖ-Umfeld in Oberösterreich werde hingegen nicht geprüft, da die Voraussetzungen für die CoV-Förderung rechtlich eindeutig gegeben seien, heißt es am Mittwoch auf ORF OÖ Anfrage aus dem Ministerium.

Mietervereinigung hat Geld aus Fördertopf bekommen

19.000 Euro hat die SPÖ-nahe Mietervereinigung Oberösterreich aus einem Covid-Fördertopf für gemeinnützige Organisationen erhalten. Dank dieser Summe sei es möglich gewesen, auch während der Lockdowns Mieterinnen vom Homeoffice aus in Wohnrechtsfragen – wie etwa drohender Delogierung – zu beraten. Das Geld habe man zu Recht erhalten, so Mietervereinigungs-Vorstand Peter Binder, der SPÖ-Politiker ist auch dritter Präsident des Landtages. Die gemeinnützigen Vereine würden diese Förderungen zustehen, auch den parteinahen, so Binder.

Eine Rechtsmeinung, die man auch im zuständigen Ministerium von Vizekanzler Werner Kogler vertritt. Ausgeschlossen von den Förderungen seien lediglich Parteien und deren Teilorganisationen. Parteien nahestehender Organisationen hingegen seien antragsberechtigt, wenn sie gemeinnützig sind. Deshalb werde die Auszahlung an die Mietervereinigung auch nicht überprüft. Anders als bei den 1,9 Million Euro, die der ÖVP Seniorenbund erhalten hat. Hier laufe die Prüfung laut Ministerium noch.

Knapp 1.900 Euro hat zudem der Freiheitliche Familienverband der FPÖ Oberösterreich bekommen. Dort wird betont, dass das Geld rücküberwiesen wurde.