Je nach Größe muss die Photovoltaikanlage innerhalb von sechs bzw. 12 Monaten nach der Förderzusage installiert sein. Geht sich das nicht aus, kann um eine Nachfrist von drei Monaten angesucht werden. Reicht auch das nicht aus, könnte der Errichter die Förderung verlieren.

Die vorgegebenen Fristen einzuhalten, wird immer schwieriger. Denn oft fehlt es an Bauteilen wie Solarpanelen oder Wechselrichtern, und auch am Fachpersonal zur Errichtung der Anlagen mangelt es. Versorger wie die Energie OÖ, aber auch Wien Energie und EVN zögern daher derzeit laut APA, neue Anträge anzunehmen.
Über ein halbes Jahr Wartezeit
Bei der Energie AG sei mit bis zu acht Monaten Wartezeit zu rechnen, heißt es. Damit könnte man um die Förderung umfallen. Laut dem Klimaministerium habe man aber bereits reagiert und eine allgemeine Fristverlängerung von sechs auf neun Monate ermöglicht. Sollte im Einzelfall auch diese Frist zu kurz sein wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig zurückzuziehen. Dadurch verliere man die Förderung nicht, und könne ohne Probleme einen neuen Antrag stellen.
In Österreich sind heuer bereits 55.000 Photovoltaikanlagen genehmigt worden – ihre Leistung ist mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr.