Politik

Wirbel um Zweitwohnsitzabgabe

Eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) sorgt in Oberösterreich für Diskussion. Es geht dabei um Zweitwohnsitze. Laut VfGH hat das Land in einem bestimmten Fall zu Unrecht Geld eingehoben. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Konkret zielt die Abgabe des Landes auf klassische Zweitwohnsitze ab. Werden sie zu Erholungszwecken genutzt, muss an die Gemeinde oder das Magistrat eine „Freizeitwohnungspauschale“ bezahlt werden.

Regelung wurde auf ganz OÖ ausgedehnt

Seit sie von Tourismusregionen auf ganz Oberösterreich ausgedehnt wurde, wird sie generell bei allen Zweitwohnsitzen eingehoben. Auch weil für die Kommunen oft schwer einzuschätzen ist, wie ein Zweitwohnsitz wirklich genutzt wird. Das ist laut dem jüngsten VfGH-Urteil aber nicht rechtens.

Denn ist eine Wohnung sanierungsbedürftig oder steht sie überhaupt leer, weil etwa kein Mieter gefunden wird, könne nicht von einer Freizeitwohnung gesprochen werden.

Linzerin klagte gegen Gebühr und bekam recht

In so einem Fall in Linz hat die Eigentümerin wegen der Abgabe in Höhe von 216 Euro geklagt und recht bekommen. Der Haus- und Grundbesitzerbund geht von vielen Betroffenen mehr aus. Man wisse etwa von Fällen, wo es nicht einmal fließendes Wasser gebe, da könne nicht von einer Freizeitwohnung gesprochen werden.

Das Land sieht dagegen auf ORF-Anfrage nur Einzelfälle betroffen. Man wolle das Gesetz bis Dezember reparieren und auch sanierungsbedürftige Wohnungen als Ausnahme in das Gesetz aufnehmen.

ÖVP will Tourismusgesetz ergänzen

Das Büro des zuständigen Landesrates Markus Achleitner (ÖVP) teilte am Donnerstag mit, dass man bereits Juristen und Juristinnen des Landes beauftragt habe, das Tourismusgesetz zu ergänzen. So sollen „sanierungsbedürftige Objekte, die hauptwohnsitzlich genutzt wurden und nach Abschluss der Sanierung auch wieder hauptwohnsitzlich genutzt werden, ausschließlich für die Dauer der Sanierung nicht abgabepflichtig“ sein, hieß es. Gleichzeitig wies das Büro drauf hin, „dass der VfGH die Regelungen zur Freizeitwohnungspauschale nicht aufgehoben hat, womit diese auch nicht verfassungswidrig sind“.

Grüne wollen „echte Leerstandsabgabe“

Die Grünen wollen generell eine „echte Leerstandabgabe“. Angesichts steigender Wohnungspreise schaffe nur dies „den nötigen Anreiz, bewusst leergehaltene Wohnungen wieder auf den Markt zu bringen“, sagte die Wohnbausprecherin Ines Vukajlović.

SPÖ will umfassende Novelle

Die SPÖ wiederum forderte Achleitner auf, statt einer Ergänzung im Gesetz eine umfassende Novelle vorzunehmen. Klubvorsitzender und geschäftsführender Landesparteichef Michael Lindner verwies auf einen Antrag seiner Partei von 2016 für eine Zweitwohnsitzabgabe. Die maximale Abgabenhöhe wäre demnach von 11,80 Euro pro Monat für Kleinwohnungen bis 30 Quadratmeter und bis zu 64,80 Euro monatlich für Wohnungen über 90 Quadratmeter gestaffelt gewesen. Die Entscheidung darüber wäre beim jeweiligen Gemeinderat gelegen.

FPÖ will präziseres Freizeitwohnungspauschalen-Gesetz

Die FPÖ bekräftigte, dass eine Präzisierung des Freizeitwohnungspauschalen-Gesetzes notwendig sei. Klubobmann Herwig Mahr sprach sich aber angesichts der Teuerungen gegen „überschießende, eigentumsfeindliche Zusatzbelastungen“ aus.

NEOS wollen praktikablere Lösung

Die NEOS wollen die Abgabe grundsätzlich überdacht sehen und fordern eine praktikablere Lösung: „Ständig zu erheben, wie jede einzelne Wohnung im Gemeindegebiet genutzt wird, ist ein unvertretbarer bürokratische Aufwand“, so NEOS-Klubobmann Felix Eypeltauer. Für zielführender als eine Leerstandsabgabe hält er etwa steuerliche Anreize für Investitionen in Wohnbau, Sanierung und Vermietung, um letztere für private Wohnungsbesitzer attraktiver zu machen.