Feuerwehrleute gehen mit Rucksack-Löschgeräten auf Waldweg bergauf
FF Bad Goisern
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Chronik

Waldbrand durch verbotenes Lagerfeuer

In Bad Goisern war am Mittwochnachmittag die Feuerwehr stundenlang im Einsatz, weil jemand im Wald im Bereich des Goiserer Höhenweges verbotenerweise ein Lagerfeuer entzündet und dann nicht richtig abgelöscht hatte.

Eines gleich vorweg: Ein Feuer in den derzeit stark ausgetrockneten Wäldern zu entzünden, ist verboten. In Bad Goisern haben es Unbekannte am Fuß der „Ewinger“ oder „Ewigen Wand“ dennoch gemacht und der Feuerwehr damit viel Arbeit bereitet.

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Feuerwehrleute in voller Ausrüstung auf dem Bad Gosierer Höhensteig
FF Bad Goisern
Feuerwehrleute in voller Ausrüstung in steilem Waldgelände
FF Bad Goisern
Feuerwehrleute gehen mit Rucksack-Löschgeräten auf Waldweg bergauf
FF Bad Goisern

Gerät musste auf Rucksäcken zum Einsatz getragen werden

Der Rauch von dem nicht richtig abgelöschten Feuer war am Nachmittag mehreren Radfahrern und Wanderern aufgefallen und sie schlugen Alarm. Die EInsatzkräfte mussten daraufhin sämtliches Löschmittel und Wasser auf Rucksackgeräte verteilen und mühsam zu Fuß zu der angegebenen Stelle aufsteigen. Mehrmals musste dann auch Wasser nachgeholt werden, weil sich der Glimmbrand bereits recht tief in den Boden gefressen hatte und die Feuerwehrleute den Waldboden auch noch aufgraben mussten, um alle Glutnester zu erwischen.

Andreas Hippesroither von der FF Bad Goisern beschreibt den anstrengenen Einsatz im Radio OÖ Interview:

Rauchender Waldboden
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Erst in den Abendstunden konnte „Brand aus“ gegeben werden.

Strenge Waldbrandschutzverordnung in Kraft

Die anhaltende Trockenheit in vielen Landesteilen erhöht die Gefahr von Wald- und Flurbränden weiter. Bereits seit Juli war ja im größten Teil Oberösterreichs eine strenge Waldbrandschutzverordnung in Kraft – jetzt gilt sie für das gesamte Bundesland, so Feuerwehr-Landesrätin Michaela Langer-Weninger von der ÖVP. Sie verweist darauf, dass Verstöße ernst genommen und mit Freiheitsstrafen bis zu vier Wochen und hohen Geldstrafen bis zu rund 7.000 Euro geahndet werden.