Chronik

Justizministerium verteidigt Staatsanwaltschaft Wels

Im Fall des Suizids, der massiv bedrohten Hausärztin aus Seewalchen hat am Montag das Justizministerium Stellung genommen. Verteidigt wird das Vorgehen der Welser Staatsanwaltschaft. Dass nicht früher ermittelt wurde, sei rechtlich gedeckt.

Es gibt rechtlich unterschiedliche Auffassungen, ob die Welser Behörden schon früher Ermittlungen anstellen hätten müssen. Ende November vergangenes Jahr hat die Ärztin erstmals Anzeige erstattet, weil sie auf elektronischem Weg Morddrohungen bekommen hatte und für ihr klares Befürworten der Corona-Schutzimpfung massiv angefeindet wurde. Laut der Wiener Juristin und Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes hätte das ausreichen müssen, um ein Verfahren wegen beharrlicher Verfolgung einzuleiten.

„Kein Tatort in Österreich“

Das Justizministerium sah das am Montag anders. Da die Drohungen von Tätern aus dem Ausland gekommen seien, habe in Österreich kein Tatort bestanden. Die Fachaufsicht des Justizministeriums habe da auch keinen Grund zum Einschreiten gesehen.

Der Ansicht des Ministeriums widersprach die Strafrechtsprofessorin am Montag erneut. Für sie sei die Welser Staatsanwaltschaft sehr wohl schon im Herbst zuständig gewesen. Es geht hier um eine Kommentarstelle zum Strafgesetzbuch, die die Staatsanwaltschaft laut Zerbes auch zugunsten eigener Ermittlungen auslegen hätte können.