Chronik

Ärztin obduziert: Vorläufiges Ergebnis bestätigte Suizid

Im Fall der Morddrohungen gegen die Ärztin Lisa-Maria Kellermayr, die sich in der Vorwoche das Leben genommen hat, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft München. Der in die Kritik geratene Polizeisprecher geht indes als Privatperson juristisch gegen einen Kritiker vor. Und die Leiche der Ärztin wurde am Mittdoch doch obduziert .

Die Anklagebehörde in Wels hatte die Ermittlungen gegen einen deutschen Verdächtigen mangels territorialer Zuständigkeit eingestellt. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II – die Behörde ist für das Umland der bayrischen Hauptstadt zuständig – Andrea Grape bestätigte auf APA-Anfrage am Mittwoch „Ermittlungen gegen eine männliche Person wegen des Verdachts der Beleidigung und der Bedrohung“. Nähere Details wollte sie dazu unter Verweis auf ein laufendes Verfahren nicht machen.

Ermittlungen gegen Unbekannt in Österreich

Eine Hackerin aus Deutschland hatte zwei Deutsche ausfindig gemacht, die Droh-E-Mails verfasst haben sollen. Da das aber bedeuten würde, dass der Tatort nicht in Österreich liegt, mussten die Ermittlungen gegen diese Verdächtigen in Österreich eingestellt werden. Den heimischen Strafverfolgungsbehörden sind nach aktueller Rechtslage bei einem vergleichsweise „schwachen“ Delikt wie der gefährlichen Drohung in grenzüberschreitenden Fällen die Hände gebunden.

Auch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde von den österreichischen Behörden über mögliche Verdächtige in ihrem Zuständigkeitsbereich informiert. Dort hieß es allerdings, dass vorerst kein Verfahren bekannt sei, was aber auch daran liegen könne, dass internationale Übernahmen immer Zeit in Anspruch nehmen würden. In Österreich wird nach wie vor gegen unbekannte Täter ermittelt.

Obduktion: Vorläufiges Ergebnis bestätigte Suizid

Die Leiche der Ärztin ist am Mittwoch doch obduziert worden. Angehörige hätten, wie es ihr Recht ist, die Obduktion verlangt. Die Staatsanwaltschaft Wels hat diese daraufhin beim Gericht beantragt und jenes habe sie veranlasst. An der Verdachtslage habe sich nichts verändert. Man gehe weiterhin von Suizid aus. Es gebe keine neuen Hinweise oder Erkenntnisse, die anderes nahelegen würden.

Auch das vorläufige Obduktionsergebnis unterstützt diese Ansicht offenbar: Es gebe keinerlei Hinweise auf das Einwirken Dritter, teilte die Staatsanwaltschaft Wels am Mittwochnachmittag mit. Das schriftliche Gutachten und die chemisch-toxikologischen Untersuchungsergebnisse würden allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Unterlassungserklärung für Twitter-User

Der Leiter der Polizei-Pressestelle Oberösterreich geht unterdessen rechtlich gegen einen Twitter-User vor. Er hatte am 28. Juni im „Ö1“-Mittagsjournal der Ärztin unterstellt, sie habe in die Öffentlichkeit gedrängt, wolle „über die Medien das eigene Fortkommen“ fördern und sie habe den Fall „sehr sehr dramatisch“ dargestellt. Ein Twitter-User hat nun von einem Anwalt eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erhalten, nachdem er den Polizeisprecher nach dem Tod der Ärztin kritisiert hatte. Im Tweet wird ihm vorgeworfen, er habe mit seinen „unüberlegten Worten und depperten Aussagen Blut an den Händen“.

Sein Anwalt Gernot Sattlegger sagte gegenüber der APA, man habe vom Instrument der außergerichtlichen Unterlassungsaufforderung nur gegen einen einzigen Twitter-Nutzer Gebrauch gemacht. Dessen Tweet sei „aus meiner Sicht überschießend und rechtswidrig“, weil er dem Polizeisprecher unterstelle, Schuld am Tod der Ärztin zu sein. Das sehe er im Gegensatz zu vielen anderen kritischen Postings nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, so der Anwalt sinngemäß. Von dem User wird verlangt, das Posting zu löschen, ähnliche künftig zu unterlassen und die Anwaltskosten zu zahlen. Tut er das nicht, könnte ihm eine Unterlassungsklage drohen. Seinem Mandanten gehe es „nicht darum, jemanden vor den Strafrichter zu zerren, sondern die Folgen eines rechtswidrig verursachten Imageschadens abzuschwächen“, sagte Sattlaegger der APA.

Medienanwältin: „Twitter-Post zulässig“

Die Medienanwältin Maria Windhager hält die im Twitter-Post getätigten Aussagen allerdings für zulässig, sagte sie „futurezone.at“. In dem konkreten Äußerungszusammenhang handle es sich um politische Kritik. Außerdem habe sich der Polizeisprecher in dem besagten Interview so exponiert, dass er eine so scharfe Kritik aushalten müsse, wurde sie zitiert. Es könne aber dennoch sein, dass die Inhalte des Postings vor einem Gericht nicht halten, so Windhager.

Angriffe gegen Ärztin begannen im November

Die massiven Angriffe aus der Coronaleugner-Szene auf die Ärztin hatten im November 2021 begonnen, nachdem die Medizinerin eine Demo vor dem Klinikum in Wels auf Twitter kritisierte. Die Landespolizeidirektion Oberösterreich sprach daraufhin von einer „Falschmeldung“. Dieser Tweet war „Grundlage für eine Flut an Beschimpfungen, Beleidigungen, Verleumdungen, Drohungen und größten Anstrengungen von Anhängern der Szene, mir größtmöglichen Schaden zuzufügen. Er dient als Begründung, mich eine Lügnerin zu nennen, eine Hexe, die Ordination durch schlechte Bewertungen zu schädigen und vieles mehr. Also wenn jemand von denen seine Drohungen wahr machen sollte kennen Sie ihren Anteil daran“, antwortete Kellermayr bereits am 17. November der Polizei Oberösterreich. Mehrfach bat sie um Löschung des Tweets. Dieser ist bis heute auf der Twitter-Seite der Polizei OÖ mit mehr als 11.300 Followern ersichtlich.

Obduktion auf Wunsch von Angehörigen

Die Leiche der Ärztin wird nun doch obduziert. Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte der APA einen entsprechenden Bericht von „krone.at“. Die Obduktion erfolge auf Wunsch von Angehörigen, am Sachverhalt habe sich nichts geändert, sagte ein Sprecher. Angehörige hätten, wie es ihr Recht ist, die Obduktion verlangt. Die Staatsanwaltschaft Wels hat diese daraufhin beim Gericht beantragt und dieses habe sie veranlasst.

Ein vorläufiges Ergebnis könnte noch am Mittwoch vorliegen, die toxikologischen Analysen würden aber deutlich länger dauern, hieß es. An der Verdachtslage habe sich nichts verändert. Man gehe weiterhin von Suizid aus. Es gebe keine neuen Hinweise oder Erkenntnisse, die anderes nahelegen würden.

Hilfe im Krisenfall

Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Die Psychiatrische Soforthilfe bietet unter 01/313 30 rund um die Uhr Rat und Unterstützung im Krisenfall.

Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.