Ärztin im Krankenhaus geht zu Krankenbett
ORF.at/Birgit Hajek
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Gesundheit

Reaktionen zu Quarantäne-Aus

Oberösterreichs Spitäler reagieren auf das Ende der Quarantäne zwar gelassen, trotzdem soll positiv getestetes Personal zu Hause bleiben. Ebenso wird das bei der Johannes-Kepler-Uni gehandhabt. Der Rektor der Universität Linz, Meinhard Lukas, findet jedoch schärfere Worte.

Die Krankenhäuser seien gut vorbereitet, heißt es heute von der oberösterreichischen Gesundheitsholding. Schon jetzt seien Spitalsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Umgang mit infektiösen Krankheiten geschult und auch die Kontrollen an den Schleusen am Eingang der Krankenhäuser hätten sich bewährt. Auch für CoV-positive Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter gibt es eine klare Regelung, so Franz Harnoncourt von der OÖ. Gesundheitsholding.

Positiv getestete Mitarbeiter sollen zu Hause bleiben

„Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir beschlossen, dass positive symptomfreie Mitarbeiter nicht in die Spitäler kommen sollen, sondern nach Möglichkeit im Homeoffice tätig sein sollen“, so Harnoncourt. Sollte sich die Situation aufgrund neuer Varianten im Herbst ändern, wird die Regelung neu überdacht werden müssen, heißt es vonseiten der Gesundheitsholding.

JKU: „Kapitulation vor Rechtsbruch“

Die Linzer Johannes-Kepler-Uni (JKU) wird trotz Quarantäne-Aus ihrem Personal empfehlen, bei einer Coronavirus-Infektion immer daheim zu bleiben. Das kündigte Rektor Meinhard Lukas der APA an. Das gesundheitliche Risiko und die Rechtsfragen, die man mit der Verordnung eröffne, seien für ihn „nicht nachvollziehbar“. Er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass „das Quarantäne-Aus ein Stück weit eine Kapitulation vor einem zunehmenden Rechtsbruch“ in Teilen der Bevölkerung sei.

Krankheitsübertragung: Bis zu drei Jahre Haft

Der Jurist pflichtet der Innsbrucker Virologin Dorothee von Laer bei, „aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen so etwas wie ein Gefährdungsverbot abzuleiten“. So geht es etwa um Paragraf 178 im Strafgesetz, der eine vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch eine übertragbare Krankheit mit bis zu drei Jahre Haft bestraft. Demnach sei man verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, jemand anderen nicht anzustecken, wenn man selber infiziert sei, so Lukas.

JKU Campus der Medizin-Uni, Medizinischen Fakultät der Kepler Universität Linz, Juni 2022
Hannah Haider

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) übernehme „durch die Verordnung eine hohe Verantwortung“, meinte der Rektor. Rauch gehe „nicht nur medizinisch, sondern auch juristisch einen heiklen Weg“, das liege für ihn „auf der Hand“.