Ein Kellner serviert Gästen Getränke im Cafe Museum in Wien
APA/GEORG HOCHMUTH
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Wirtschaft

Gastro zur neuen Quarantäneregelung

Die Wirtschaft freut sich über die neuen Quarantänebestimmungen. Der Einsatz von Infizierten, zum Beispiel in der Gastronomie, aber auch in anderen Betrieben, wird wohl nicht so einfach sein.

Ab Montag fällt die Corona-Quarantäne. Am Dienstagabend wurde die entsprechende Verordnung im Gesundheitsministerium unterschrieben. Wer sich trotz positiven Corona-Tests nicht krank fühlt, darf arbeiten gehen. In vielen Betrieben, wo viel Kontakt zu anderen Menschen besteht, wird dies aber trotzdem Probleme aufwerfen.

Kellner sollen keinen Kundenkontakt haben

Unter anderem werde man in der Gastro auf Kontakt zu Kundinnen und Kunden, wenn möglich weitgehend verzichten, so Wirtesprecher Thomas Mayr-Stockinger. Kellnerinnen und Kellner sollen nach Möglichkeit bei einem positiven Test im Getränkelager oder im Büro arbeiten.

Betrieb macht sich bei Ansteckung angreifbar

Wie berichtet, können Infizierte für Betriebe am Arbeitsplatz aber durchaus ein Risiko sein. Das meinen zumindest Fachleute. Trotz FFP2-Maske und auch wenn sie keine Symptome haben, können wissentlich Infizierte in der Arbeit jemanden anstecken, sowohl Kolleginnen und Kollegen als auch Kundinnen und Kunden.

Damit mache sich der Betrieb angreifbar, so Johanna Naderhirn, Arbeitsrechtlerin von der Linzer Johannes Kepler Uni. Sie empfiehlt die Maskenpflicht ganz genau zu kontrollieren, noch besser aber Betroffene ins Home Office zu schicken

Expertin empfiehlt Arbeitsbefreiung

Wenn der Arbeitgeber die Einhaltung der Vorschriften nicht kontrollieren kann, die räumliche Trennung oder Home Office nicht möglich sind, empfiehlt Naderhirn Infizierte nicht zur Arbeit kommen zu lassen.