Ein Covid-19 Schnelltest, der ein positives Ergebnis anzeigt
APA/ROLAND SCHLAGER
APA/ROLAND SCHLAGER
Coronavirus

Aus für CoV-Quarantäne

Die Coronavirus-Quarantäne fällt mit August. Das hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nach einem Treffen mit den Landesgesundheitsreferenten in einer Pressekonferenz Dienstagnachmittag bestätigt.

Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven CoV-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Das bedeutet, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und es sind in zwei Metern Abstand keine anderen Personen unterwegs.

„Neue Phase der Pandemie“

Rauch sprach von einer neuen Phase der Pandemie, in der man mit Impfung und Medikamenten Werkzeuge zur Bekämpfung der Krankheit in der Hand habe. Zu beachten gebe es auch psychische Auswirkungen durch die Krise. Chief Medical Officer Katharina Reich ergänzte, dass CoV in absehbarer Zeit bleiben werde und man sich darauf einstellen müsse. Es werde nun ein erster „Step down“ vom Krisen- zum Akzeptanzmodus gesetzt. Sie wies auch darauf hin, dass nur 50 Prozent der Hospitalisierten mit Corona tatsächlich wegen Covid im Krankenhaus seien.

Elektronische Krankmeldung kehrt zurück

Rauch mahnte jedoch zur Vorsicht. Klar sei auch angesichts der Lockerung: „Wer krank ist, bleibt zu Hause.“ Hier gibt es Erleichterungen, denn die elektronische Krankmeldung wird wieder eingeführt. Ganz ohne Einschränkungen geht es freilich weiter nicht. In der – der APA vorliegenden – Verordnung werden etwa Betretungsverbote definiert. Das betrifft Krankenanstalten ebenso wie Pflege-, Behinderten- und Kuranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte.

Schadensersatz bei Infektion am Arbeitsplatz

Sehr skeptisch sehen das Arbeiten mit einer CoV-Infektion Rechtsexpertinnen und -Experten. Johanna Naderhirn vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Johannes Kepler Uni sagt, Betriebe würden sich angreifbar machen, wenn sie Infizierte arbeiten lassen. Sie halte es für ziemlich risikoreich. Natürlich sei vorgeschrieben, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie infiziert arbeiten gehen möchten, durchgängig Maske tragen müssen.

Die Ansteckungsgefahr sei aus Naderhirns Sicht im Betrieb aber trotzdem gegeben. Sollte sich jemand infizieren, könne diese Person dann gegenüber dem Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen, so Naderhirn. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seien verpflichtet, genau zu kontrollieren, ob Infizierte im Betrieb durchgehend Maske tragen, und dass sie die Maske auch korrekt tragen.