Steinbach am Attersee
laumat.at/Matthias Lauber
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Politik

Europacamp: VwGH kippt Strafe gegen SPÖ

Im jahrelangen Rechtsstreit um mutmaßlich unzulässige Parteispenden hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) der SPÖ nun teilweise recht gegeben. Die ÖVP muss dagegen für ein günstig an die Parteijugend verpachtetes Seegrundstück Strafe bezahlen.

Im Fall der SPÖ geht es um mehrere Grundstücke am Attersee, die das Land Oberösterreich günstig an die Sozialistische Jugend verpachtet hat. Der Rechnungshof und der Parteiensenat im Kanzleramt hatten dies als unzulässige Parteispende gewertet und jeweils 45.000 Euro Geldbuße für die Jahre 2017, 2018 und 2019 verhängt.

Die Höchstrichter gaben der SPÖ nun aber zumindest teilweise recht und hoben die Strafe für 2017 auf. Weitere Verfahren sind anhängig. Die Höchstrichter begründeten ihre am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung mit der Historie der Grundstücke: Die ursprünglichen Eigentümer hatten die Liegenschaft 1951 nämlich mit der expliziten Auflage an das Land Oberösterreich verkauft, die Immobilie der Sozialistischen Jugend für 99 Jahre zu einem symbolischen Pachtzins zu überlassen.

MSR in Mondsee
ORF

Daher urteilten die Höchstrichter, dass das Land den Pachtvertrag mit der SPÖ-Jugend nicht freiwillig eingegangen sei. Folglich wurde die günstige Pacht für diesen Teil des „Europacamps“ auch nicht als Parteispende gewertet.

VwGH bestätigte Strafe gegen ÖVP

Anders im Fall der ÖVP: Hier urteilten die Höchstrichter, dass das Land Oberösterreich der ÖVP-Parteijugend den günstigen Pachtzins von zehn Euro pro Jahr bis inklusive 2018 freiwillig eingeräumt hatte. Die für 2017 verhängte Strafe von 70.000 Euro wurde daher bestätigt. Das Verfahren für 2018 läuft noch. Seit 2019 bezahlt die Junge Volkspartei, die am Mondsee einen Campingplatz betreibt, einen höheren Mietzins.