Landesgericht Linz, Bezirksgericht Linz
TEAM.FOTOKERSCHI
TEAM.FOTOKERSCHI
Chronik

Mann nach tödlichem Manöver verurteilt

Zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 7.200 Euro wurde am Mittwoch ein 50-jähriger Mann in Linz verurteilt. Er verursachte im April bei einem Überholmanöver einen Unfall, bei dem eine 28-jährige Frau starb.

Der 50-Jährige war in der Früh auf der Rohrbacher Straße (B127) unterwegs. Laut Anklage überholte er bei Niederwaldkirchen „mit hoher Geschwindigkeit und in rücksichtsloser Fahrweise“ mehrmals andere Autos. Ein Wagen wurde gerammt, ein anderer am Seitenspiegel touchiert. Dann soll der Angeklagte – nachdem er mehrere Sperrlinien und -flächen sowie einen Fahrbahnteiler ignoriert hatte – im Bereich einer Verkehrsinsel, wo man nicht überholen darf, zu einem weiteren Überholmanöver angesetzt haben.

Auto von Lenkerin in Bus geschleudert

Dabei soll er den vor ihm fahrenden Wagen, in dem eine 28-jährige Frau saß, an der hinteren Seite gerammt haben. Ihr Auto wurde dadurch gedreht und in einen entgegenkommenden Bus geschleudert. Die Lenkerin wurde so schwer verletzt, dass sie wenig später im Spital starb. Dem Unfalllenker drohen im Fall eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Neun Monate bedingte Haft und 7.200 Euro Strafe

Beim Prozess am Mittwoch wollte sich der Beschuldigte zunächst an nichts erinnern, ihm sei wegen Unterzuckerung schwarz vor Augen geworden. Da der Mann aber nach dem Unfall detailliert geschildert hatte, was passiert sei, glaubte ihm die Richterin nicht und riet dem Mann, sich nochmals mit seinem Verteidiger zu beraten.

Danach gab der Mann alles zu, er übernehme alles und es tue im einfach leid, sagte der 50-Jährige. Wegen des reumütigen Geständnisses und der Unbescholtenheit sah die Richterin von einer unbedingten Haftstrafe ab. Er wurde zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Den Hinterbliebenen der getöteten Frau und dem Busfahrer wurde ein Schmerzensgeld von 15.500 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.