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Chronik

Vier Jahre Haft nach Attacke auf Sohn

In Wels ist am Freitag ein 66-Jähriger zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann versetzte seinem 34-jährigen Sohn drei Messerstiche in den Bauch. Für die Geschworenen war der Angriff schwere Körperverletzung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Anfang des Jahres waren Vater und Sohn aneinandergeraten. Der Auslöser war laute Musik. Laut Staatsanwalt bestand generell ein „schwieriges Vater-Sohn-Verhältnis“. Er meinte auch, das Opfer sei „kein Sympathieträger“ und habe laut Vater schon „mehrfach Grenzen überschritten“. Durch starken Alkoholkonsum befeuert, sei die Situation eskaliert. Plötzlich habe der Angeklagte mit einem „Kampfmesser mit voller Wucht dreimal dem Sohn in den Bauch gestochen“. Dieser verlor 1,5 Liter Blut.

Für Staatsanwalt klare Tötungsabsicht

Für den Staatsanwalt lag eine klare Tötungsabsicht vor. Auch Aussagen vor Gericht wie „Ich rastete aus und stach zu“ würden das belegen. Laut dem Opfer soll er bei der Attacke noch „Stirb Hurensohn, du wirst sterben“ gerufen haben. Dass sich der 66-Jährige nur verteidigen wollte, weil er von dem 34-Jährigen tätlich angegriffen worden sei, dafür fehle jeder Beweis.

Dass der Angeklagte, nachdem er seinen Sohn blutend am Boden gesehen hatte, seine von ihm getrennt lebende Frau anrief, könne unterschiedlich interpretiert werden, so der Staatsanwalt. Bei dem Anruf sagte der Angeklagte seiner Frau, dass sie Rettung und Polizei rufen solle, erklärte aber auch, den Sohn getötet zu haben.

Anruf für Verteidiger Rücktritt vom Mordversuch

Für den Verteidiger war besagter Anruf ein Indiz für einen Rücktritt vom Mordversuch. Schließlich habe sein Mandant die Rettungskette in Gang gesetzt. Als die Rettung ankam, habe der Vater den Schwerverletzten bereits in eine stabile Seitenlage gebracht und ein Glas Wasser geholt. Ohne Hilfe wäre der 34-Jährige verstorben, erklärte auch der Sachverständige.

Die Geschworenen vertraten ebenfalls die Ansicht, dass der Vater den Sohn „nur“ absichtlich schwer verletzt habe. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger nahmen das Urteil an. Das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.