JKU Campus West: Computerbild von Gebäude innen, lichtdurchflutet mit verschiedenen Ebenen
querkraft/patricia bagienski
querkraft/patricia bagienski
Chronik

TU Linz: Institute of Digital Sciences Austria

Die Technische Universität (TU) für Digitalisierung und digitale Transformation in Linz wird namenstechnisch zum „Institute of Digital Sciences Austria“. Das sieht ein Ministerratsvortrag vor, der am Mittwoch beschlossen werden soll.

Nach wie vor gelten für die neue Einrichtung, die 2023/24 mit einem PhD-Studium den Betrieb aufnehmen soll, nicht die Vorschriften des Universitätsgesetzes (UG). Anders als bisher explizit festgehalten wird, dass Studenten ÖH-Mitglieder werden.

Finanzierung durch die Uni Linz

Die Bundesmittel für die neue Einrichtung, die im Gesetzesentwurf weiter als Universität bezeichnet wird, werden (ähnlich wie beim Institute of Science and Technology Austria/ISTA) über eine Leistungsvereinbarung vergeben. Für die Errichtungsschritte in den Jahren 2022 bis 2023 braucht sie allerdings noch die Unterstützung der Universität Linz, die dafür zusätzliche finanzielle Mittel erhalten soll. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die künftige Finanzierung der neuen Universität nicht aus den 22 öffentlichen Universitäten zur Verfügung gestellten Universitätsbudgets erfolgt, sondern gesondert budgetiert wird. Die Unis hatten im Zuge der Begutachtung heftige Kritik geübt, weil die Aufwendungen der Gründungsphase aus den Mitteln der „Ministerreserve“ des regulären Unibudgets erfolgen sollte.

Grundsätze und Aufgaben sollen erweitert werden

Gegenüber dem Begutachtungsentwurf erweitert werden sollen die Grundsätze und Aufgaben der Universität – etwa hinsichtlich der Anwendung des Grundsatzes der Frauenförderung und der Gleichstellung der Geschlechter oder des Grundsatzes der Mitsprache der Studierenden. Außerdem wird ein Beirat vor allem zur Entwicklung der Forschungsschwerpunkte und des Studienangebots eingerichtet, dem Vertreter der Universitäten und Hochschulen am Standort Linz bzw. sämtlicher anderer TUs in Österreich sowie der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) angehören.

Akademische Abschlüsse

Die Uni darf Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien sowie Universitätslehrgänge anbieten. Anders als an den anderen Unis sollen die Rechtsbeziehungen zwischen Studierenden und Hochschule aber privatrechtlicher Natur sein. Für das Personal kommt der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Universitäten nicht zur Anwendung.

„Es gab einen breiten Diskussionsprozess und das Begutachtungsverfahren wurde sehr ernst genommen. Das sieht man auch an den zahlreichen Änderungen, die wir vorgenommen haben“, so Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einer Aussendung. Mit dem neuen Gesetz werde die „Grundlage für die eine neue innovative Universität“ geschaffen.