Gericht

Verdacht der Kindesmisshandlung – Berufung eingelegt

In einem Linzer Prozess um ein Baby, das durch mutmaßliche Misshandlung schwere Knochenbrüche davongetragen hat, haben die beschuldigten Eltern Berufung gegen das Unzuständigkeitsurteil des Einzelrichters eingelegt.

Wie ein Sprecher des Landesgerichts Linz am Freitag ausführte, wandert der Fall somit zum Oberlandesgericht.

Brüche: Oberschenkel, Rippen und Schädel

Das Baby hat im Mai 2020 schwere Verletzungen durch „massive Gewalteinwirkung“ – so der medizinische Sachverständige – erlitten: Bruch des rechten Oberschenkels, Brüche der Wachstumsfugen an beiden Oberarmen, Serienrippenbrüche sowie wohl einen Schädelbruch.

Dies veranlasste den Einzelrichter am Landesgericht Linz am Dienstag ein Unzuständigkeitsurteil zu fällen, er verwies an ein Schöffengericht, das sich mit dem Vorwurf einer absichtlich schweren Körperverletzung auseinandersetzen soll. Gegen dieses Urteil haben die 26-jährige Mutter sowie der 24-jährige Vater nun Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft hatte bis Freitagmittag keine Erklärung abgegeben.