Nationalpark Kalkalpen
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Chronik

Nationalpark Kalkalpen droht Rechtsstreit

Zwei private Almbesitzer kämpfen aktuell um mehr Rechte für ihre Almen im Nationalpark Kalkalpen und erhöhen jetzt den Druck. Ein 136 Hektar großes Gebiet könnte aus dem Nationalpark herausfallen. Kommt es zu keiner Einigung, droht ein langer Rechtsstreit.

Der Nationalpark Kalkalpen ist Österreichs größtes zusammenhängendes Waldschutzgebiet. Darauf befinden sich auch einige Almen in Privatbesitz, wie die Puglalm und die Laussabaueralm. Die beiden Almen mit Ausschank sind beliebte Ziele von Wanderern und Naturliebhabern. Die beiden aneinander angrenzenden Almflächen bilden gemeinsam auch eine Agrargemeinschaft und die droht jetzt dauerhaft aus dem Nationalpark auszuscheiden, kommt es zu keiner Einigung über die Nutzung der Almen. Der Fall könnte auch für andere Almbauern in Naturschutzgebieten relevant werden. Es geht darum, was private Grundbesitzer in Nationalparks dürfen und was nicht.

Zugehörigkeit der Almen strittig

Aktuell ist strittig, ob das Gebiet der beiden Almen überhaupt noch Teil des Nationalparks ist. Vor zwei Jahren lief ein Nutzungsvertrag, den die Almbauern vor 22 Jahren mit dem Nationalpark abgeschlossen haben, aus. Zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2020 kaufte der Mollner Unternehmer Kurt Bernegger die Laussabaueralm – in der Meinung, dass diese ohne einen entsprechenden Nutzungsvertrag nicht mehr Teil des Nationalparks sei, wie er dem ORF Oberösterreich sagt. Diese Meinung vertritt er auch heute und stellt Bedingungen an das Land für einen neuen Nutzungsvertrag und somit – aus seiner Sicht – für einen künftigen Verbleib im Nationalpark.

Die Fläche um die es geht ist 136 Hektar groß, das entspricht etwa 90 Fußballfeldern. Das Gebiet befindet sich bei Rosenau am Hengstpaß, unterhalb der Kampermauer im Reichraminger Hintergebirge. Dass das beliebte Wanderareal seit Ende des Nutzungsvertrages nicht mehr Teil des Nationalparks sei, entspreche nicht den rechtlichen Tatsachen, heißt es vom Nationalpark Kalkalpen. Geschäftsführer Volkhard Maier widerspricht damit den Almbesitzern. Die beiden Almen seien nach wie vor im Nationalpark, denn das Gebiet sei als solches in der Verordnung erfasst – unabhängig davon, ob ein Nutzungsvertrag bestehe oder nicht. Das wolle man notfalls auch vor Gericht klären, heißt es dazu von der Agrargemeinschaft.

Räumungsaufforderung an Nationalpark

Bernegger und die Eigentümerin der Puglalm machen im Ringen um eine Einigung jetzt Druck, vor allem auf das Land, mit dem sie die neuen vertraglichen Bedingungen aushandeln wollen. Sie riefen den Nationalpark schriftlich auf, Schilder für Wanderwege und Aussichtsplattformen wegzuräumen. Auch Touren der Nationalpark-Ranger wolle man auf dem Gebiet künftig nur mehr erlauben, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt seien. Beide Almen wollen nur mehr Teil des Nationalparks sein, wenn sie gewisse Freiheiten bekommen.

Konkret gehe es dabei laut Bernegger nicht nur um volles Jagdrecht, sondern besonders um mehr Möglichkeiten bei der Modernisierung der Almen und dass Gäste beispielsweise auch mit dem Auto zufahren dürfen. Es handle sich immerhin um Privateigentum, so Bernegger. Ihm sei die Natur wichtig und er sei nicht gegen den Nationalpark. Er wolle auch künftig Teil davon sein, aber das müsse im Einvernehmen geschehen. Er kritisiert den bisherigen Umgang mit den Almbauern und -Bäuerinnen im Allgemeinen und fordert auch eine „ordentliche Gesprächsbasis“ ein.

Verhandlungen laufen

Diese Gesprächsbasis sei gegeben und man sei auch in Kontakt und versuche, sich auf neue Rahmenbedingungen zu einigen, sagt Nationalpark-Geschäftsführer Maier. Beide Seiten seien an einem Nutzungsvertrag interessiert. Bernegger traf sich in Vertretung der Agrargemeinschaft auch bereits mit dem zuständigen Naturschutz-Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) zu einem ersten Gespräch. Dabei sei ihm Entgegenkommen signalisiert worden.