Die Liste der Anklagepunkte ist lang. Das Facebook-Profil des 32-Jährigen soll für die Ermittler ein wahrer Fundus für extremistische Inhalte gewesen sein. Der Afghane soll als Mitglied der Taliban auf seinem Facebook-Account Propaganda für die Taliban gemacht.
Er soll weiters Amerikaner verteufelt, große Mengen aggressiver Inhalte gepostet und dazu aufgerufen haben, eine in den USA lebende Ärztin umzubringen, die in einem Video einen Koran verbrannt haben soll. Der 32-Jährige distanzierte sich bisher zum größten Teil von den Vorwürfen. Vor allem habe er nicht zum Mord aufgerufen, wie er sagt. Wenngleich er zugab, über einen „Verfall der Sitten“ traurig zu sein.
15 Jahre Haft in erster Instanz
Anfang September des Vorjahres war der Afghane zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Ende Februar wurde der Fall vom Obersten Gerichtshof behandelt und dieser kam zur Entscheidung: Der Schuldspruch wegen versuchter Bestimmung zum Mord und gefährlicher Drohung bleibt bestehen, jener wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation sowie Aufforderung zu und Gutheißung von terroristischen Straftaten hingegen nicht. Diese Anklagepunkte müssen daher ab heute noch einmal im Landesgericht Wels verhandelt werden.