Wirtschaft

Skihüttenbetreiber fordern Schadenersatz

Skihüttenbetreiber fordern Schadenersatz von der Republik. Sie durften in der Wintersaison 20/21 wegen einer CoV-Verordnung kein Essen zum Mitnehmen anbieten. Zu Unrecht, wie es bereits im Herbst vom Verfassungsgerichtshof hieß.

Es geht um Millionen Euro, die die Hüttenwirte jetzt vom Staat fordern. Sie durften kein „Take away“ anbieten, es durften also keine Speisen und Getränke mitgenommen werden.

Laut dem Anwalt der Hüttenwirte stehe fest, dass der Staat jetzt auch für die Schäden haften muss. Einer der beteiligten Hüttenwirte von der Wurzeralm spricht etwa davon, damals extra für seine Gäste eingekauft zu haben, um in der Coronavirus-Zeit zumindest Essen zum Mitnehmen anzubieten.

Hüttenwirte: „gute Chancen“

Hüttenwirte, zu denen keine öffentliche Straße führt, durften jedoch in der Wintersaison 20/21 aufgrund der damaligen Coronavirus-Verordnung von einem Tag auf den anderen nichts mehr anbieten. Wie viel Geld die betroffenen Hüttenwirte aus Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg damit verloren haben und wie viel sie jetzt konkret wollen, war vorerst nicht bekannt. Sie rechnen sich aber gute Chancen aus, nachdem sie bereits Recht bekamen.