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Gericht

FH OÖ muss 2,5 Millionen Euro nachzahlen

Die Fachhochschule OÖ muss 2,5 Millionen Euro an Assistenzprofessoren nachzahlen, weil diese jahrelang zu geringe Gehälter bekommen haben, so die AK OÖ in einer Aussendung. Das Geld sei laut FH OÖ mittlerweile bezahlt worden. Dort ging man davon aus, dass die Klagenden nicht den Anforderungen eines Assistenzprofessors entsprechen, hieß es.

Es geht um 22 betroffene Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren, sie sollen jahrelang zu geringe Gehälter bekommen haben, weshalb sich der Betriebsrat an die Arbeiterkammer wandte. Der Betriebsrat und die Arbeiterkammer gewannen bereits Ende 2020 ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Dennoch bezahlte die Fachhochschule OÖ laut AK nicht.

Deshalb brachte die Arbeiterkammer nun für die 22 Betroffenen erneut Klage ein. Wieder bekämpfte die FH OÖ die Klage bis zum Obersten Gerichtshof, wieder entschied der OGH zugunsten der Betroffenen. Die FH OÖ soll dann versucht haben in manchen Fällen die Anrechnung von Vordienstzeiten zu bekämpfen, heißt es bei der Arbeiterkammer. Auch das sei fast zur Gänze schiefgegangen, heißt es.

Nachzahlung und höhere Monatsgehälter

Den falsch eingestuften Assistenzprofessorinnen und -professoren wurden nun Nachzahlungen von gesamt 2,5 Millionen Euro zugesprochen, zudem bekommen sie nun deutlich höhere Monatsgehälter. Außerdem müsse die FH OÖ die Verfahrenskosten von einer Million Euro übernehmen. Diese Kosten müssten letztendlich die Steuerzahler begleichen, so AK-Präsident Andreas Stangl. Das komme heraus, wenn man nicht bereit sei, mit dem Betriebsrat ernsthafte Gespräche zu führen.

FH OÖ: Arbeitnehmervertreter hatten nicht verhandelt

Eben das stellt der Geschäftsführer der FH Oberösterreich, Gerald Reisinger, in Frage. Er spricht davon, dass die Arbeitnehmervertreter gar nicht in Verhandlungen eingetreten seien. Jene Assistenzprofessorinnen und -professoren, die geklagt haben, hätten die Anforderungen an die Position des Assistenzprofessors nicht erfüllt, so Reisinger gegenüber dem ORF OÖ. Von der FH OÖ konsultierte Rechtsanwälte hätten laut Reisinger empfohlen, den Klagsweg zu beschreiten. Inzwischen seien die Forderungen aber nachgezahlt worden.