Chronik

StA Steyr wird keine U-Haft beantragen

Die Staatsanwaltschaft Steyr wird derzeit keine U-Haft für jenen 19-Jährigen beantragen, der in Weyer (Bezirk Steyr-Land) ein 15-jähriges ukrainisches Mädchen vergewaltigt haben soll. Laut Ermittlungsakte sei die Lage nicht so eindeutig, wie bisher in der Öffentlichkeit dargestellt, erklärte der Sprecher der StA am Montag.

Zwei Freundinnen des mutmaßlichen Opfers hätten die Situation anders geschildert. Ein Grund für eine Untersuchungshaft liege derzeit nicht vor. Gemeinsam hätte das ukrainische Mädchen mit dem verdächtigten Syrer am Mittwoch beisammengesessen und Alkohol getrunken. Dabei sollen sich die 15-Jährige und der Bursche offenbar näher gekommen sein.

Nach einer gewissen Zeit seien die beiden dann verschwunden, gab der Staatsanwaltschaftssprecher die Aussagen der beiden anderen ukrainischen Mädchen wieder. Nach 40 Minuten seien die Freundin und der syrische Asylwerber wieder gemeinsam zu ihnen zurückgekehrt, sie hätten laut den Zeugen einen fröhlichen Eindruck gemacht. Der Beschuldigte hat bei seiner Einvernahme von einvernehmlichen sexuellen Handlungen gesprochen. Erst wenn die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung des Mädchens vorliegen, könne man neu bewerten, so Pechatschek.

Erhebungen laufen noch

Es gebe weitere Erhebungen. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, so Pechatschek. „Wir werden alles was an Beweismittel zur Verfügung steht prüfen und auch Einvernahmen durchführen, bis am Ende des Tages das Beweisergebnis so weit gediehen ist, dass man entscheiden kann, wird angeklagt oder wird eingestellt“, so Pechatschek.

Unverständnis wegen Freilassung des Tatverdächtigen

Am Wochenende hatte eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Steyr Unverständnis ausgelöst. Ein 19-jähriger Asylwerber, der eine 15-Jährige aus der Ukraine in Weyer (Bezirk Steyr-Land) vergewaltigt haben soll, wurde zwar festgenommen, aber wieder freigelassen. Das Land OÖ erwartet eine rasche Neubewertung.

Mädchen vertraute sich Bruder an

Das 15 Jahre alte Mädchen aus der Ukraine soll am Mittwoch in Weyer von einem 19-jährigen Asylwerber vergewaltigt und verletzt worden sein. Das Mädchen vertraute sich seinem Bruder an, der bei der Polizei Anzeige erstattete. Mehr dazu in Weyer: Ermittlungen nach Vergewaltigung (ooe.ORF.at)

Der mutmaßliche Täter wurde daraufhin ausgeforscht und festgenommen – musste aber schnell wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Es gebe bisher nur einen mündlichen Bericht über einen Tatverdacht – dieser sei nicht so dringlich beurteilt worden, dass eine Untersuchungshaft verhängt werden müsse, war die Erklärung der Staatsanwaltschaft Steyr am Wochenende. Auch die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung des Mädchens seien noch ausständig, hieß es.

Hattmannsdorfer: Abschiebung nach Straftat

In einer ersten Maßnahme wurde der Beschuldigte in ein 50 Kilometer entferntes Quartier verlegt, so Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). Man wolle vermeiden, dass Tatverdächtiger und Opfer einander begegnen. Sobald die entsprechenden Schriftstücke vorlägen, müsse rasch gehandelt werden. „Ich erwarte eine rasche Neubewertung und Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Unsere Haltung in Oberösterreich ist klar: Asylwerber, die Straftaten begehen, haben ihr Gastrecht verwirkt und müssen umgehend abgeschoben werden“, so Hattmannsdorfer am Sonntag in einer Aussendung.

FPÖ: „Gesetzliche Bestimmungen zu U-Haft verschärfen“

Auch die FPÖ reagierte am Montagvormittag mit Kritik: „Bei solch schweren Tatvorwürfen ist eine Anzeige auf freiem Fuß einfach nur unverständlich. Die Politik hat darauf entsprechend zu reagieren“, so Klubobmann Herwig Mahr (FPÖ). „Nötigenfalls müssen die gesetzlichen Bestimmungen verschärft werden“, so Mahr. Wenn ein Asylwerber straffällig werde, müsse ihm sein Gastrecht entzogen werden, so der FPÖ Politiker.

Fall erinnere an mutmaßliche Vergewaltigung in Linz

Mahr spricht davon, dass die Situation an die nicht verlängerte Untersuchungshaft über die vier jugendlichen Asylberechtigten, die Ende März in der Nähe des Linzer Hauptbahnhofes eine 16-jährige Schülerin vergewaltigt haben sollen, erinnere: „Beide Entscheidungen entsprechen nicht dem, was sich unsere Bevölkerung in einer solchen Situation erwartet. Völlig zurecht sorgt das für Aufregung.“