Gerichtsakten
ORF.at/Zita Klimek
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Chronik

Vergehen nach dem Verbotsgesetz sind schnell gesetzt

Ein Hakenkreuz oder ein Foto von Adolf Hitler – wer über soziale Netzwerke derartiges veröffentlicht oder weiterschickt, kann sehr schnell vor einem Richter landen. Allein in dieser Woche gibt es ja drei Prozesse in Oberösterreich rund um diese Thematik.

Es gehe darum klar zu machen, dass Vergehen nach dem Verbotsgesetz keine Kavaliersdelikte sind, wie der Jurist und Leiter des Instituts für Strafrechts-Wissenschaften an der Linzer Johannes Kepler Universität, Alois Birklbauer, erklärt. Juristisch sei der Einzugsbereich des so genannten Verbotsgesetzes relativ weit. Es gehe dabei darum, ein nationalsozialistisches Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verharmlosen, gut zu heißen oder zu versuchen es zu verharmlosen. Mache man das in einem Medium, welches einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich sei – wie etwa in sozialen Medien – sei der Tatbestand leicht verwirklicht, so Birklbauer. Es komme dabei nicht auf die nationalsozialistische Gesinnung an, unter der so etwas gesetzt werde, sondern lediglich darauf, ob so etwas gut geheißen werde, so der Jurist weiter.

Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe

Und es komme auch schnell zu einer Gerichtsverhandlung. Bei Erwachsenen sei die Strafdrohung sehr hoch, nämlich bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Es gebe auch keine Alternative zur Anklage, wie etwa eine Diversion, so Birklbauer. Bei jungen Erwachsenen seien bis zum 21. Lebensjahr aber pädagogische Maßnahmen möglich. Hier könne das Verfahren mitunter eingestellt werden, es gebe beispielsweise im KZ Mauthausen auch eine Art Gedenkdienst, um das Geschichtsbewusstsein zu schärfen, so der Jurist.

Mehrere Prozesse wegen Wiederbetätigung

NS-Wiederbetätigung in Social-media-Gruppen scheint ein inzwischen immer häufiger auftretendes Phänomen zu sein. In Linz, Wels und Steyr stehen diese Woche jeweils Männer vor Gericht, die in Chatgruppen einschlägige Bilder und Kommentare gepostet haben.

In Wels steht am Mittwoch ein 20-jähriger Kochlehrling vor Gericht, dem die Staatsanwaltschaft 105 Fälle vorwirft, in denen er einschlägige NS-Bilder in einer WhatsApp-Gruppe gepostet haben soll. Auch Sprachnachrichten sind darunter mit „Heil Hitler“-Sagern und dem offenen Bekenntnis „darum bin ich Nationalsozialist und kein Blauer“. Dem Burschen drohen nach dem Verbotsgesetzt bis zu zehn Jahre Haft.

Hakenkreuze, Reichsadler und Hitler-Porträts

Am Donnerstag wird in Linz gegen einen 53-Jährigen verhandelt, der Bilder mit Hakenkreuzen, Reichsadler und Hitler-Porträts sowie einschlägige Videodateien in eine WhatsApp-Gruppe mit knapp 50 Mitgliedern gestellt haben soll. Auch ihm drohen zwischen einem und zehn Jahre Haft.

Nazisymbole verschickt – Freispruch

Nicht immer führen solche Anklagen aber auch zu Verurteilungen, wie der Prozess gegen einen 35-Jährigen zeigt, der am Montag in Steyr mit einem Freispruch geendet hat. Dem Mann war ebenfalls vorgeworfen worden, 16 Bilder von Hitler, Hakenkreuzen und ähnlichen Nazisymbolen in einer WhatsApp-Gruppe verschickt zu haben. Allerdings konnte dem Mann kein Vorsatz nachgewiesen werden, weshalb der Richter einen – inzwischen rechtsgültigen – Freispruch fällte.