Kurz darauf wurde die ebenfalls von den Ärzten erhobene Privatanklage sowie der Antrag nach dem Mediengesetz zurückgezogen. Damit seien sowohl das Zivil- als auch das Strafverfahren erledigt, teilte das Gericht mit.
Kommunalpolitikerin muss 2.000 Euro zahlen
In dem Zivilprozess war es um Widerruf und Unterlassung von besagter Äußerung der Kommunalpolitikerin gegangen. Laut Ärztekammer ist ein unbedingter Vergleich geschlossen worden, die Kommunalpolitikerin muss 2.000 Euro zahlen. Das Geld wolle man spenden, so die Ärztekammer. Für Montag war zunächst noch der strafrechtliche Prozess geplant. In der Strafsache geht es um die Privatanklage von 14 Ärztinnen und Ärzten wegen übler Nachrede sowie um eine Entschädigung nach dem Mediengesetz. Auch diese Klage ist nun vom Tisch, die Verhandlung wurde abberaumt.
Aussage zwei Wochen später widerrufen
Grund des Kommentars der MFG-Politikerin war ein Flashmob, bei dem das Personal von oö. Landes- und Ordensspitälern Schilder mit Aufrufen zur Corona-Impfung präsentiert hatte. Die Kommunalpolitikerin hatte nach dem Vorfall im Oktober vergangenen Jahres zwar ihre Aussage rund zwei Wochen später widerrufen, dennoch folgte das gerichtliche Nachspiel.