Oberlandesgericht Linz OLG
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Gericht

Geldstrafe für Wojak herabgesetzt

Das Oberlandesgericht Linz hat am Montag die vom Landesgericht Ried im Fall des früheren Bezirkshauptmanns von Braunau, Georg Wojak, verhängte Geldstrafe herabgesetzt.

Wojak wurde im Dezember 2020 wegen Untreue unter Ausnützung der Amtsstellung zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen a 87 Euro – in Summe 17.400 Euro – zur Hälfte bedingt verurteilt. Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsannahme zur Beeinflussung wurde er freigesprochen.

Berufung eingelegt

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten Berufung ein. Bei der Verhandlung am Montag kam das Oberlandesgericht zu dem Schluss, dass jener des Angeklagten Folge zu geben sei. Von den Anklagepunkten sei nur ein bezirksgerichtliches Delikt, die Untreue unter Ausnützung der Amtsstellung, übrig geblieben, erklärte ein OLG-Sprecher. Die ursprünglich verhängte Strafe wurde von 200 auf 100 Tagsätze, in Summe 8.700 Euro, herabgesetzt. Die Hälfte davon – 4.350 Euro – blieb unbedingt, 50 Tagsätze wurden bedingt auf drei Jahre verhängt. Als mildernd wertete das Gericht die Schadensgutmachung, der Angeklagte hatte Schadenersatz von 150 Euro an das Land Oberösterreich bereits beglichen. Gegen das Urteil des OLG ist kein Rechtsmittel mehr zulässig.

Ursprünglich 1.181 Anzeigepunkte des Landes OÖ

Ursprünglich gab es in der Sache 1.181 Anzeigepunkte des Landes Oberösterreichs, nur sechs davon mündeten in eine Anklage, alle anderen wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Im Verfahren vor dem Landesgericht hatte sich der ehemalige Behördenleiter in keinem der Anklagepunkte für schuldig erklärt und sein Handeln verteidigt.

Er soll Verwaltungsstrafen für Betroffene zum Teil oder zur Gänze übernommen und aus den Verfügungsmitteln der Behörde bezahlt haben. Einmal ging es etwa um eine 30-Euro-Radarstrafe für einen Chauffeur der BH während der Dienstzeit, ein anderes Mal um die Parkstrafe einer Sozialhilfemitarbeiterin. Insgesamt ging es bei diesen Delikten – inklusive der behördlichen Kostenübernahme für einige Kisten Bier bei einer Feier – um rund 450 Euro.