Gerichtssaal
APA/KERSTIN SCHELLER
APA/KERSTIN SCHELLER
Gericht

Haftstrafe für 15-Jährigen in Steyr

Ein 15-Jähriger Iraner ist am Freitag in Steyr wegen des Versendens eines Hitlerbildes sowie eines Hinrichtungsvideo der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) und wegen Weiterleitens eines Kinderporno-Videos in sozialen Medien zu sechs Monaten bedingter Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt worden.

Der Teenager hatte sich damit entschuldigt, nicht gewusst zu haben, was er tat. Für den Staatsanwalt war klar: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Die Geschworenen sprachen den Burschen in allen Anklagepunkten – Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation, Vergehen der pornografischen Darstellung von Minderjährigen sowie dem Verbrechen nach dem Verbotsgesetz – schuldig. Außer der sechsmonatigen bedingten Haftstrafe entschied das Gericht, dass er auch noch einen gedenkpädagogischen Rundgang in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen sowie eine Psychotherapie machen muss. Der Teenager nahm das Urteil an, der Staatsanwalt nahm sich Bedenkzeit – daher gilt das Urteil als „nicht rechtskräftig“.

Staatsanwalt: Beratung für Teenager

Zu Prozessauftakt hatte er von einem „schlanken Beweisverfahren“ gesprochen, denn „das Internet vergisst nicht“. Und was gefunden wurde, sei „keinesfalls in den Bereich des Lustigen zu schieben“, wie es der Angeklagte bisher darzustellen versucht habe. „Ich habe kein einziges Bild gefunden, bei dem ich auch nur ansatzweise grinsen konnte“, meinte er: Sex mit Kindern unter 14 Jahren, die Enthauptung eines gefesselten Mannes oder Adolf Hitler und Wehrmachtssoldaten mit dem Untertitel „Nicht ohne mein Team“. Dem jungen Mann müsse „unmissverständlich“ klar gemacht werden, „dass er nicht auf dem richtigen Weg“ sei.

Verteidiger: keine Wiederbetätigung im NS-Sinn

Der Verteidiger hingegen sprach davon, dass sein Mandant lediglich „die Grenzen des guten Geschmacks überschritten hat“, als er das Enthauptungsvideo und das Hitlerbild vergangenes Jahr an Freunde von seinem Handy aus weitergeschickt habe. Der Bursch sei deshalb weder Mitglied einer terroristischen und kriminellen Vereinigung, wie es in der Anklage hieß, noch habe er sich im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt.

Daher beantragte er für diesen „jugendlichen Blödsinn“ einen Freispruch. Beim Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger ersuchte er um eine milde Strafe.

15-Jähriger gab sich ahnungslos

Der 15-Jährige gab sich vor Gericht ahnungslos. Er kenne weder Hitler noch den IS „näher“ – obwohl seine Familie 2015 vor der Terrormiliz aus dem Iran geflüchtet war. So konnte die Richterin dessen Unwissenheit nicht wirklich glauben. Und auch der Staatsanwalt meinte, das Geschichtswissen über das Dritte Reich gehöre zur Allgemeinbildung, die ein Schüler der vierten Klasse Mittelschule besitze.

Das Hitlerbild wolle der Teenager aber nur deshalb verschickt haben, weil der Untertitel zugleich ein Songtitel seiner Lieblings-Band gewesen sei. Und das Köpfen des Mannes habe er „einfach krass“ gefunden. Heute sei ihm auch bewusst, dass Kinderpornos zu verschicken verboten sei, meinte er wortkarg.

„Habe sehr großen Fehler begangen“

Als Motiv für sein Tun gab er an, 2020 bis 2021 mit den falschen (Internet)Freunden zusammen gewesen zu sein. Mittlerweile habe er neue, nehme die Schule ernst und wolle Medizin studieren, versicherte er. Er habe damals einen „sehr großen Fehler begangen“.