Mann öffnet Gefängniszelle
APA/HELMUT FOHRINGER
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Chronik

Vergewaltigung: vierter Verdächtiger in U-Haft

Nach der Vergewaltigung einer 16-jährigen Jugendlichen am Mittwoch beim Linzer Hauptbahnhof ist auch über den vierten Verdächtigen, einen 15-jährigen Afghanen, die Untersuchungshaft verhängt worden, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Sonntag.

Die anderen drei Verdächtigen – zwei 15-jährige Afghanen und ein 14-jähriger Iraner – sind seit Freitagabend in U-Haft. Die 14-tägige Untersuchungshaft gilt für alle Burschen.

Die Jugendlichen sollen Mittwochabend über eine 16-jährige Deutsche in der Nähe des Linzer Hauptbahnhofs hergefallen sein. Ein Asylbeamten der dort untergebrachten Aufnahmestelle für ukrainische Schutzsuchende hatte die Hilfeschreie des Mädchens gehört. Die Täter flüchteten, drei der Burschen wurden aber kurze Zeit festgenommen.

Drei Beschuldigte amtsbekannt, aber unbescholten

Alle drei sind zwar unbescholten, bei der Polizei aber bereits amtsbekannt – wegen „kleinerer Delikte“, hieß es dort. Zwei Verdächtige gaben an, es habe mit dem Mädchen sexuelle Kontakte „auf einvernehmlicher Basis“ gegeben, der dritte schweigt, sagte Ulrike Breiteneder.

Vierter Verdächtiger: „habe nichts getan“

Der vierte Verdächtige hatte sich am Freitag bei der Polizei Vöcklabruck gestellt. In der Befragung am Samstag sei er bei seiner Aussage geblieben, dass er selbst nichts getan habe. Es habe sexuelle Kontakte der anderen gegeben, aber auf einvernehmlicher Basis, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft zu den bisherigen Aussagen des vierten Burschen.

Die Aussagen des Asylbeamten und die des 16-jährigen Opfers selbst belasten die Burschen schwer. Auch die klinische Untersuchung bestätigte eine mehrfache Vergewaltigung durch verschiedene Täter.

„Eindeutige Belastungen aller vier durch Opfer“

Das Opfer habe aber alle vier Festgenommenen „eindeutig im Sinne eines Vergewaltigungsvorwurfs belastet“, hatte Breiteneder schon am Samstag betont. Man sei „weit weg vom Versuch“, sondern es gehe um „wiederholte, vollendete Tathandlungen durch verschiedene Täter“.

Ungewiss ist noch, wie es zu der Tat gekommen ist und ob die Täter mit dem Opfer bekannt waren. Medienberichte, wonach die Burschen das Mädchen über soziale Medien angelockt hätten, werden von der Staatsanwaltschaft heute nicht bestätigt. Auch über einen möglichen Einsatz von k.o. Tropfen finde sich nichts im Ermittlungsakt.

Alter der Burschen für Strafausmaß relevant

Spekulationen gibt es auch dazu, dass die Bursch älter seien, als sie angeben. Eine medizinische Klärung sei bisher aber nicht geplant, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Man habe keinen Hinweis darauf, dass sie älter seien, als 14 und 15 Jahre. Relevant ist das vor allem im Hinblick auf das Strafrecht. Handelt es sich um Jugendliche, drohen ihnen bei einem Schuldspruch bis zu siebeneinhalb Jahre Haft – für eine Vergewaltigung mit schweren psychischen Folgen für das Opfer. Erwachsenen droht eine doppelt so hohe Strafe.