Kampagne Apothekerkammer Nummer Sicher
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Gericht

Apothekerkammer verliert Rechtsstreit

Apotheken dürfen künftig nicht mehr damit werben, bei kleineren Erkrankungen Abhilfe schaffen zu können. Die oberösterreichische Ärztekammer hatte wegen einer entsprechenden Werbekampagne geklagt und Recht bekommen.

Stein des Anstoßes war eine Werbung, die die Apotheken im vergangenen September im Fernsehen, online und in Zeitungen platziert haben. In der Kampagne mit dem Titel „Auf Nummer sicher“ hieß es etwa: „Wenn Lina zu viel in der Sonne war, hustet, eine Erkältung oder Fieber hat, geht ihre Mutter Melanie zuerst in die Apotheke. Denn kleinere Erkrankungen lassen sich mit der dortigen Beratung einfach lösen“ – so der Werbetext im Wortlaut.

„Nicht Aufgabe der Apotheken Diagnosen zu stellen“

Sehr zum Ärger der Ärztekammer Oberösterreich: Dabei werde vermittelt, dass man bei Beschwerden zuerst in die Apotheke anstatt in eine Arztpraxis gehen soll, hieß es aus der Ärzteschaft. Es sei aber nicht Aufgabe von Apotheken, Diagnosen zu stellen. Die Werbung sei daher irreführend und unlauter, so die Sicht der Ärztekammer. Die Apothekerkammer konnte die Kritik nicht nachvollziehen. Man habe lediglich für Aufklärung und Beratung geworben.

Handelsgericht Wien: Ärzten vorbehalten

Das Handelsgericht Wien hat jetzt in erster Instanz zugunsten der Ärzteschaft entschieden. Die beworbenen Tätigkeiten seien Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Weitere derartige Werbung wurde untersagt. Eine Strafe bekommt die Apothekerkammer aber nicht.