Covid-19-Antigentest
APA/Georg Hochmuth
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Coronavirus

CoV-Tests: Neuerungen ab heute gültig

Ab heute gilt die neue Teststrategie des Bundes. Die bisherigen öffentlichen Teststraßen stehen nur noch für behördlich angeordnete Testungen – also für CoV-Verdachtsfälle und zum Freitesten – zur Verfügung. Im privaten Bereich gibt es pro Person und Monat fünf Antigen- und fünf PCR-Tests.

Bei den PCR-Tests muss man sich vor dem ersten Test zwischen zwei Systemen entscheiden: Entweder Gurgeltests aus den Sparmärkten. Dort bekommt man ein Zehner-Set für zwei Monate. Im April gilt eine Übergangsregelung: Wer noch alte Spar-Testkits zu Hause hat, kann in diesem Monat insgesamt zehn Tests auswerten lassen. Die zweite Variante: Die bekannten PCR-Abstrichtests in den Apotheken.

Antigentests: Ab 9. April in Apotheken abzuholen

Bei den Antigentests bekommt man einmal pro Monat in den Apotheken ein Fünfer-Set gratis ausgehändigt. Es handelt sich um die Wohnzimmertests. Was über diese fünf Antigentests hinausgeht, muss bezahlt werden. Diese Antigentests aus der Apotheke wird es allerdings erst ab dem 9. April kostenlos geben.

Weitere Tests im Pflege- und Krankenhausbereich

Zusätzliche gratis Antigentests bekommt man bei Besuchen in Spitälern und Kuranstalten, Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder in Flüchtlingsheimen. Weiter gratis getestet wird auch bei der 24-Stunden-Pflege, in den Kindergärten Personal und Kinder sowie beim Rettungspersonal.