Chronik

Taliban-Prozess in Wels – Urteil teils aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil des Landesgerichts Wels gegen einen 31-Jährigen, der in sozialen Medien die Taliban verherrlicht und zum Mord an einer Frau in den USA aufgerufen haben soll, teilweise aufgehoben. Der Fall muss nun in Wels neu verhandelt werden.

Der Schuldspruch gegen den 31-Jährigen wegen versuchter Bestimmung zum Mord und gefährlicher Drohung bleibt bestehen. Jener wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation sowie Aufforderung zu und Gutheißung von terroristischen Straftaten hingegen nicht. Der OGH sah hier sogenannte „Feststellungsmängel“ und verwies die Sache deshalb zur nochmaligen Verhandlung zurück an das Landesgericht Wels.

31-Jähriger in erster Instanz zu 15 Jahren verurteilt

Der Afghane hatte im September des vergangenen Jahres 15 Jahre Haft ausgefasst. Er hatte im Internet zur Tötung einer Frau in den USA aufgerufen, nachdem diese laut eines Videos den Koran verbrannt hat. Außerdem hatte er die Frau bedroht. Das sah das Gericht als erwiesen an und auch der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten in diesen Punkten zurück.

Neubemessung der Strafe möglich

Anders sieht es allerdings bei den Punkten der terroristischen Vereinigung, kriminellen Organisation sowie Aufforderung zu und Gutheißung von terroristischen Straftaten aus: Hier sah der OGH Feststellungsmängel. Er hob den Wahrspruch der Geschworenen auf und verwies die Causa zur nochmaligen Verhandlung an das Landesgericht Wels zurück. Damit könnte auch die Strafe von 15 Jahren neu zu bemessen sein.