PROZESS: ELTERN SOLLEN BABY GESCHLAGEN UND SCHWER VERLETZT HABEN
APA/VERENA LEISS
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Chronik

Eltern sollen Baby misshandelt haben

In Linz standen an diesem Montag Eltern vor Gericht, die ihren erst wenige Wochen alten Säugling so heftig geschlagen und gepackt haben sollen, dass das Baby mehrere Knochenbrüche davon getragen haben soll. Der Prozess wurde vertagt.

Der Prozess gegen Eltern, die ihr Baby mehrmals misshandelt haben sollen, ist am Montag in Linz vertagt worden. Es wurden weitere Zeugen beantragt. Das Martyrium für den Buben habe laut Staatsanwaltschaft gut drei Wochen nach der Geburt begonnen. Ihm wurden der rechte Oberschenkel, beide Oberarme, ein Unterarm, mehrere Rippen und der Schädel gebrochen. Die 26-Jährige und der 24-Jährige stritten Misshandlungen ab.

Ärztin zeigte Fall an

Am 20. März 2020 kam der Sohn einer Österreicherin und ihres Ehemanns aus Bangladesch als Frühchen zur Welt. Zehn Tage nach der Geburt kam er heim nach Steyr. Von 13. April bis 16. Mai erlitt der Kleine mehrere Brüche. In dieser Zeit dürften die Angeklagten mehrmals dem Baby Gewalt angetan haben, so dass es schwer verletzt wurde. Eine Ärztin eines Linzer Spitals hatte bei der Polizei den Misshandlungsverdacht angezeigt, nachdem der Vater wegen des gebrochenen Oberschenkels in die Ambulanz gekommen war.

Eltern bestreiten Misshandlungen

Die Mutter versicherte vor Gericht, sie und ihr Mann hätten sich „immer gut um das Kind gekümmert“. Sie habe das Baby stets so gehalten, wie es ihr im Spital gezeigt worden wäre. Eine Erklärung für die Vielzahl an massiven Verletzungen habe sie nicht. Sie hätte ja auch merken müssen, wenn er Schmerzen gehabt hätte, sagte sie: „Wenn er Bauschmerzen hatte, habe ich das auch mitbekommen.“

Ab und zu habe das Baby schon stark geweint, gab der Vater zu. „Ich habe von meiner Seite aus immer alles versucht, den Grund zu finden“, meinte er zum Richter. Von Verletzungen will er nichts gewusst haben. Auch die mobile Kinderkrankenschwester, die die junge Familie daheim unterstützte, habe nichts davon mitbekommen. Er wiederum „machte einen Betreuungsplan für mich und meine Frau“.

Kind bei Pflegefamilie

„Und wie war es, wenn das Baby nicht so reagiert hat, wie sie es geplant hatten?“, wollte die Staatsanwältin wissen. „Dann haben ich Experten, Kollegen, die schon Kinder haben, angerufen“, meinte er. Aber seinem Sohn gegenüber sei er niemals gewalttätig geworden. „Da müsste man schon verrückt sein im Kopf, ein Baby fest zu drücken oder zu schütteln.“

Einmal habe er auch blaue Flecken auf dem Rücken des Buben fotografiert, weil ihm das sonderbar vorgekommen sei. Seine Frau habe ihm erklärt, dass sie mit dem Baby ihre Verwandten besucht habe. Doch sie schloss aus, dass ihr Sohn dort von jemandem verletzt wurde. Bereits Tage zuvor waren der 26-Jährigen auf dem Rücken des Kindes kleine rote Flecken aufgefallen und man dachte, es handle sich um eine Allergie. Der Sohn ist seit den mutmaßlichen Übergriffen in einer Pflegefamilie untergebracht.

Krankenschwester entlastet Mutter

Die Kinderkrankenschwester entlastete im Zeugenstand dann auch vor allem die junge Frau. „Die Mutter war mir gegenüber derart anständig, hat mich immer angerufen, wenn ihr etwas aufgefallen ist.“ Auch habe die Schwester bei den Flecken auf dem Rücken keinen Verdacht geschöpft, denn „es stand der Verdacht einer Blutgerinnungsstörung im Raum“. Daher sei das Baby auch von 21. bis 30. April nochmals im Spital zur Behandlung gewesen. Bei einem Telefonat mit einer Kollegin im Krankenhaus berichtete diese, dass das „Kind häufig sehr schrill schreit“. Die mobile Schwester versicherte dem Gericht, dass sie bei jedem Hausbesuch das Kind genau angeschaut, aber die vielen Frakturen nicht gesehen habe. „Ich habe keinen Gedanken daran gehabt, dass die Eltern aggressiv sein könnten.“

Als „Hochrisikofamilie“ eingestuft

Eine eingeschaltete Sozialarbeiterin stufte die Eltern mit ihrem Neugeborenen als „Hochrisikofamilie“ ein. So habe es schon Defizite in der Grundversorgung des Kindes gegeben, z. B. was die Hygiene und das Füttern betraf. Das Handling mit dem Kind habe „sehr steif, verlangsamt und nicht intuitiv“ gewirkt. Es hätte eine „Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe bei der Betreuung des Säuglings“ benötigt. Hinweise auf Misshandlungen hätte die Sozialarbeiterin aber nicht festgestellt.

„Mangel an Empathie“

Die psychiatrische Sachverständige attestierte den Eltern grundsätzlich Zurechnungsfähigkeit, meinte jedoch, dass bei einer Verurteilung „ein analoges Verhalten bei einem weiteren Kind zu befürchten ist“. Denn weder Vater noch Mutter besäßen die Fähigkeit, ihr „Verhalten selbstkritisch zu hinterfragen“. Die mangelnde Selbstreflexion der Frau begründete sich mit „intellektuellen Defiziten“. Bei ihr mangele es zudem an empathischen Gefühlen, so habe sie nie Betroffenheit wegen des Leidens ihres Kindes gezeigt.

Der Mann wiederum besitze eine „Affinität zu Listen“, worauf „eine Neigung, alles in Strukturen zu pressen, gegeben ist", so die Sachverständige“. Wenn dieses System nicht eingehalten werden könne, reagiere er zusehends angespannt.

Weitere Zeugen geladen

Der Verteidiger der Eltern beantragte, die Mutter der Angeklagten, die zur Zeit der mutmaßlichen Misshandlungen mit der jungen Familie in einer Wohnung gelebt hat, vorzuladen. Die Staatsanwältin will noch den medizinischen Sachverständigen hören. So wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Sohn ist seit den mutmaßlichen Übergriffen in einer Pflegefamilie untergebracht. Den Eltern drohen im Fall von Schuldsprüchen bis zu drei Jahre Haft.