Der Erstangeklagte wird verdächtigt, die damaligen Gebietskrankenkassen von OÖ und NÖ sowie Patienten um insgesamt rund 300.000 Euro betrogen zu haben. Er soll Leistungen verrechnet haben, die er entweder überhaupt nicht oder nicht wie angegeben durchgeführt hatte. Der Zahnmediziner habe laut Anklageschrift 150 Patienten hochwertige Kronen zugesagt, die jedoch nur Kunststoffprovisorien waren.
Geld kassiert, Behandlung nie gemacht
In 46 Fällen stellte er offenbar Behandlungen in Rechnung, die er nie durchgeführt hatte. 25 Patienten sollen physisch zu Schaden gekommen sei: In elf Fällen lautet die Anklage auf grob fahrlässige Körperverletzung, in 14 kommen noch schwere körperliche Folgen dazu.
Es drohen mehrjährige Haftstrafen
Der andere Zahnarzt, mit dem der Erstangeklagte in einer anderen Ordination zusammenarbeitete, kommt wegen grob fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen und schwerer Körperverletzung in sieben Fällen vor Gericht. Dem Hauptangeklagten drohen ein bis zehn Jahre, dem anderen Zahnarzt bis zu zwei Jahre Haft.
Mehrere Verhandlungstage vorgesehen
Beide hätten sich laut Gerichtssprecherin nicht zu den Vorwürfen geäußert bzw. keine abschließende Stellungnahme abgegeben. Mehrere Opfer haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Der Prozesstermin ist noch offen, es sind jedenfalls mehrere Verhandlungstage vorgesehen.
Über die beiden Ordinationen war bereits im März 2019 am Landesgericht Steyr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Passiva beliefen sich auf rund 500.000 Euro, die Zahnarztpraxen wurden nach Bekanntwerden der Vorwürfe geschlossen.