Raubüberfall Supermarkt Stadl-Paura
laumat.at/Matthias Lauber
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Gericht

Verurteilter Mörder: 15 Jahre wegen Überfalls

Ein wegen Mordes Verurteilter ist am Montag in Wels zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, weil er im Freigang einen anderen zu einem Supermarktüberfall in Stadl-Paura (Bezirk Wels-Land) angestiftet und angeleitet haben soll.

Der Räuber, ein 23-Jähriger, wurde zu einer Zusatzstrafe von elf Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Laut Anklage soll der 23-Jährige den Überfall auf Anweisung und Anleitung des 51-jährigen Freigängers begangen haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf die Aussagen des 23-Jährigen. Beide Angeklagte sind der Justiz nicht unbekannt: Der Jüngere hat sechs einschlägige Vorstrafen, das Strafregister des Älteren weist zehn Einträge auf, unter anderem wegen Mordes: Er hatte 2006 einen Wirt aus Lambach mit einem Sesselbein totgeprügelt und dafür 20 Jahre ausgefasst.

Überfall mit Waffe in der Hand

Der ausführende Täter sei am Abend des 30. September maskiert und mit einer Gaspistole in den Lebensmitteldiskonter in Stadl-Paura gegangen, schilderte der Staatsanwalt. Er habe den Mitarbeiter an der Kasse mit der Waffe bedroht und Geld gefordert. Anschließend habe er die Vorgesetzte des Kassiers gezwungen, ihm noch Geld aus dem Tresor zu geben. Dann flüchtete er mit gut 7.000 Euro Beute. Draußen soll der 51-Jährige im Auto gewartet haben.

23-Jähriger bekannte sich schuldig

Der 23-Jährige bekannte sich schuldig. Am Tattag habe er den Freigänger, mit dem er befreundet gewesen sei, zu einem Waffengeschäft gefahren, wo dieser eine Gaspistole und eine 50er-Packung Munition gekauft habe. Später sei man zu dem Diskonter gefahren. Dort habe der Ältere ihm angeschafft, den Überfall zu begehen. Er habe ihm auch erklärt, wo der Hinterausgang sei, den er als Fluchtweg benutzen sollte. „Ich war da noch nie drinnen.“ Er habe sich aus Angst vor seinem Bekannten nicht getraut „Nein“ zu sagen.

Raubüberfall Supermarkt Stadl-Paura
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51-Jähriger: "Bin während Raub bei Tochter gewesen

Der ehemalige Freigänger – sein Entlassungsvollzug wurde mittlerweile widerrufen – sagte hingegen, sein jüngerer Freund habe sich eine Gaspistole kaufen wollen und er sei mitgegangen. Während der andere den Überfall verübt haben soll, will er bei seiner Tochter gewesen sein. Er will mit dem Überfall nichts zu tun gehabt haben. Er glaubt, der andere wolle ihn „eintunken, weil ich ihn verraten habe“ – er meint damit, dass er der Polizei die Telefonnummer seines Komplizen gegeben habe, als diese nach ihm fahndete. Sein Anwalt betonte, dass sein Mandant kurz nach dem Überfall entlassen worden wäre und das sicher nicht gefährdet hätte.

Waffenverkäufer: Ungewöhnlich schneller Kauf

Die Zeugeneinvernahmen am Nachmittag lieferten kein eindeutiges Bild: So schilderte der Waffenverkäufer, dass Auswahl und Kauf der Gaspistole ungewöhnlich schnell erfolgt seien, der dominante von den beiden sei der Ältere gewesen. Dessen Tochter wiederum gab ihrem Vater ein Alibi: Er sei bis kurz vor der Tatzeit bei ihr gewesen. Damit könnte er nicht den anderen eingewiesen haben. Der Staatsanwalt wunderte sich allerdings, dass der Tochter das erst nach fünf Monaten eingefallen sei und sie das vor der Verhandlung am Montag nie gesagt habe.

Ex-Zellengenosse belastete 23-Jährigen

Ein ehemaliger Zellengenosse des Jüngeren belastete diesen schwer: Der 23-Jährige habe ihm erzählt, dass er den Überfall allein begangen habe und dem Älteren in die Schuhe schieben wolle, „weil es bei dem eh schon alles zu spät ist“. Er habe auch behauptet, eine halbe Million Euro erbeutet zu haben. Letzteres soll er auch einer Bekannten erzählt haben, die ihn während der laufenden Fahndung – nicht wissend, was los ist – im Auto mitgenommen hatte.

Schöffengericht: „Schuldig im Sinne der Anklage“

Das Schöffengericht sprach beide Männer schuldig im Sinne der Anklage. Das Gericht sah keinen Grund, warum der Jüngere den Älteren hätte grundlos beschuldigen sollen. Der Freigänger fasste 15 Jahre aus und kündigte prompt Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Sein Komplize bekam unter Bedachtnahme auf eine viermonatige Strafe des Bezirksgerichts Krems elf Jahre und acht Monate. Er erbat sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Strafrahmen hätte 20 Jahre betragen.