Prozess Mordversuch
ORF OÖ / Reitter
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Gericht

Schuldspruch: Fünf Jahre Haft

Ein Mann ist am Dienstag im LG Ried zu fünf Jahren Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Er soll auf einen Gärtnereibesitzer, der ihn bei einem Einbruch ertappt hatte, eingestochen haben. Einen Mordversuch – wie angeklagt – sahen die Geschworenen nicht.

Der Angeklagte wurde in einigen Punkten schuldig gesprochen. Laut Auskunft des Landesgerichts Ried im Innkreis sahen die Geschworenen das Verbrechen des versuchten Diebstahles durch Einbruch oder mit Waffen, eine schwere Nötigung sowie absichtlich schwere Körperverletzung gegeben. Die Freiheitsstrafe beläuft sich auf fünf Jahre. Den Verdacht des versuchten Mordversuchs sahen die Geschworenen nicht. Sie gingen vom Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Tat im Sommer des Vorjahres

Der Innviertler hatte am 21. August des Vorjahres offenbar in eine Gärtnerei eingebrochen. Der Besitzer ertappte ihn auf frischer Tat, es kam zu einem Gerangel. Der 69-Jährige soll immer aggressiver geworden sein, er habe den 47-Jährigen bedroht und mit einem Messer mit 15 Zentimeter langer Klinge vor ihm herumgefuchtelt, so der Vorwurf. Als ihn dieser aber nicht gehen ließ, soll er ihn mit dem Messer schwer verletzt haben.

Drei Stichwunden im Brust- und Bauchbereich

Der Gärtnereibesitzer erlitt drei Stichwunden im Brust- und Bauchbereich und weitere Schnittverletzungen. Er musste später notoperiert werden. Trotz blutender Wunden habe er Gegenwehr geleistet, ergaben die Ermittlungen. Mit Unterstützung seiner 15- und 17-jährigen Söhne überwältigte er schließlich den Angeklagten. Dieser erlitt bei dem Vorfall einen Knöchelbruch.

Angeklagter bekannte sich zum Mordversuch nicht schuldig

Der Angeklagte bekannt sich nur zum Diebstahl schuldig, zum Mordversuch nicht. Er will nicht bemerkt haben, dass das Opfer verletzt war und auch nicht, dass er zugestochen habe. Er habe nur mit der Klinge herumgefuchtelt, meinte er. Und er könne sich die Verletzungen des 47-Jährigen, von denen er erst bei der Einvernahme bei der Polizei erfahren haben will, nur so erklären, dass dieser in das Messer gelaufen sei – eine Version, die vom gerichtsmedizinischen Sachverständigen postwendend als nicht möglich eingestuft wurde. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass nur zwei oder drei Zentimeter darüber entschieden hätten, ob eine Familie zerstört werde oder nicht.

Prozess um Messerattacke auf Gärtner

Fünf Jahre Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung lautet das – nicht rechtskräftige – Urteil gegen einen knapp 70-jährigen Einbrecher am Landesgericht Ried im Innkreis, der wegen versuchten Mordes angeklagt war. Der vielfach vorbestrafte Pensionist soll im August bei einem Einbruch in eine Gärtnerei mehrmals mit einem Messer auf den Besitzer eingestochen haben.

Angeklagter 25 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht

Der Gerichtssaal dürfte dem Angeklagten nicht unbekannt sein: Er stand bereits 21 Mal vor Gericht, insgesamt hat er bereits 25 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht.