Die Söhne wurden wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzungsdelikten zu drei bzw. viereinhalb Jahren verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der Hauptangeklagte 66 Jahre alte Mann war am Halloweentag des Vorjahres mit 0,92 Promille intus im Auto unterwegs. In Ottnang am Hausruck (Bezirk Vöcklabruck) führte er aus dem Wagen heraus einen Disput mit einem betrunkenen Fußgänger. Als sich dieser zu ihm ins Fahrzeug beugte, soll der 66-Jährige auf das Gas gestiegen sein und den anderen rund 60 Meter mitgeschleift haben. Danach soll er noch einmal auf seinen Kontrahenten zugefahren sein und geschrien haben „I fia di nieder!“, prallte aber gegen ein Verkehrsschild.
Angeklagter sah sich als Opfer
Der 66-Jährige bekannte sich nicht schuldig und stellte sich selbst als Opfer dar. Der betrunkene Nachtschwärmer habe ihn als „Scheiß Jugo“ beschimpft – dieser räumte ein, dass das so gewesen sein könnte – und geschlagen, er sei gerade so „mit dem Leben davongekommen“. Mitgeschleift will er den anderen nicht haben, vielmehr habe sich dieser „am Auto festgeklammert“. Auch sei er nicht auf ihn zu-, sondern im Rausch am Verkehrszeichen angefahren.
Eskalierter Streit mit Verletzten
Nach diesem Vorfall folgte der – so die Staatsanwältin – „zweite Akt“ der Causa: Der 66-Jährige habe seine beiden mehrfach einschlägig vorbestraften Söhne im Alter von 25 und 28 Jahren herbeigerufen. Der jüngere Filius soll wüste Drohungen gegen mehrere am Tatort anwesende Personen ausgestoßen sowie zwei Polizisten verletzt haben. Der ältere soll ebenfalls einen Beamten verletzt und zudem zweimal mit gestreckten Beinen voran gegen andere Personen gesprungen sein – einen Mann verfehlte er, einer erlitt einen Oberschenkelhalsbruch. Die beiden Söhne bekannten sich nicht oder nur teilweise schuldig. Sie behaupten, selbst angegriffen und verprügelt worden zu sein und dass sich die Belastungszeugen noch am Tatort abgesprochen hätten.
Geschworene: Kein Mordversuch
Die Staatsanwaltschaft Wels hatte dem 66-Jährigen Mordversuch und versuchte Körperverletzung zur Last gelegt. Die Geschworenen sahen aber nur eine schwere Körperverletzung. Dafür gab es zwei Jahre, davon 16 Monate bedingt. Vom Vorwurf, er habe seinen Kontrahenten mitgeschleift wurde er freigesprochen.
Härtere Strafen für Söhne
Härtere Strafen setzte es für die Söhne, bei denen im Gegensatz zum Vater auch einige Vorstrafen erschwerend dazukamen: Der 28-Jährige bekam wegen absichtlich schwerer und schwerer Körperverletzung sowie Widerstands gegen die Staatsgewalt viereinhalb Jahre. Der jüngere Sohn wurde zwar vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen, aber wegen schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu drei Jahren verurteilt. Zudem wurde eine bedingte Strafe von drei Monaten widerrufen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.