Laut Schilchegger geht es bei der Impfpflicht nicht nur um die umstrittene Frage, ob es sich um einen verhältnismäßigen Grundrechtseingriff handelt. Vielmehr weise das Grundgerüst des Gesetzes massive Mängel auf: „Die Impfpflicht theoretisch-abstrakt könnte sogar verfassungskonform sein oder auch nicht, je nach epidemiologischer Lage. Das ist tatsächlich ein relevanter Punkt. Ich bin der Auffassung, dass dieses Gesetz handwerklich so schlecht gemacht und ohne Schutzmechanismen ausgestaltet ist, sodass es der Verfassungsgerichtshof unabhängig von der epidemiologischen Situation auf jeden Fall aus formalen Gründen aufheben muss“, so Schilchegger.
„Kreis der Mediziner unerlaubt eingeschränkt“
So sei zum Beispiel nicht vorgesehen, dass die Entscheidungen von Ärzten über Ausnahmen von der Impfpflicht von Gerichten überprüft werden. Zudem sei der Kreis der in Frage kommenden Mediziner unerlaubt beschränkt worden. FPÖ-Chef und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner erneuerte seine Kritik am Fehlen von fachlichen und medizinischen Grundlagen: „Die unbelehrbare Bevölkerung muss aus Sicht der Bundesregierung zur Räson gebracht werden – und das mit einer Pflicht, sich impfen zu lassen.“
FPÖ wird Individualantrag beim VfGH einbringen
Die FPÖ werde einen Individualantrag gegen die Impfpflicht beim Verfassungsgerichtshof einzubringen. Das sei ab Mitte März, wenn tatsächlich gestraft wird, möglich.