Oberlandesgericht Linz OLG
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Gericht

Drogen: Urteil gegen Zahnarzt bestätigt

Ein Zahnarzt aus OÖ hat nun ein rechtmäßiges Urteil: Wegen Weitergabe von Drogen an Minderjährige hat das Oberlandesgericht am Donnerstag das erstinstanzliche Urteil – fünf Monate bedingte Haft und 3.000 Euro Strafe – bestätigt.

Der Mediziner aus Linz soll von August 2020 bis Februar 2021 Drogen an Minderjährige abgegeben haben. Mit seiner Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ist er jetzt abgeblitzt, bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Medienberichte am Freitag.

Strafprozess: pornografische Darstellung Minderjähriger

Gegen den 59-Jährigen läuft aber noch ein zweiter Strafprozess wegen des Verdachts der pornografischen Darstellung Minderjähriger. Zudem soll er Mitarbeiterinnen in der Umkleidekabine seiner inzwischen geschlossenen Praxis heimlich gefilmt haben. Mindestens acht dieser Videos wurden bei der Hausdurchsuchung im Februar 2021 gefunden. Zudem wurden Datenträger mit rund 10.000 Bildern mit pornografischen Darstellungen – auf 400 sollen Mädchen unter 18 bzw. 14 Jahren zu sehen sein – sichergestellt.

Angeklagter beteuert Unschuld

Seit dem Jahr 2000 soll der Zahnarzt die einschlägigen Dateien auf mehreren externen Festplatten abgespeichert haben. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld. Nach dem ersten Verhandlungstag im Jänner wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.