Heizkörper
APA/dpa
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Wirtschaft

Ansuchen um Heizkostenzuschuss möglich

Der erhöhte Heizkostenzuschuss des Landes kann ab sofort in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Der Zuschuss wurde im Herbst um 15 Prozent auf 175 Euro pro Haushalt erhöht, um die steigenden Energiepreise abzufedern.

Gefördert werden sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettohaushaltseinkommen vorgegebene Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Sie erhalten je Haushalt einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von 175 Euro. Bei Alleinstehenden liegt der Grenzwert beispielsweise bei 950 Euro, bei Ehepaaren bei 1.500 Euro, so die Information aus dem Büro von Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP).

Unterstützung für Menschen in finanzieller Notlage

„Mit dem Heizkostenzuschuss leisten wir als Land Oberösterreich einen aktiven Beitrag angesichts der höheren Energiepreise. Wir unterstützen damit jene Menschen, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden", so Hattmannsdorfer. Gerade ein wirtschaftlich starkes Bundesland wie Oberösterreich habe eine umso größere Verantwortung, so der Landesrat. In der Vorwoche hat auch die Bundesregierung zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für die Energiekosten angekündigt.

Antrag kann bis Mai gestellt werden

Der Heizkostenzuschuss kann seit 1.2.22 beantragt werden. Die Antragsfrist läuft bis 9.5.22. Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf.

Informationen zu den Einkommensgrenzen

  • Alleinstehende: 950 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.500 Euro
  • für jedes minderjährige Kind: 380 Euro
  • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 520 Euro
  • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 350 Euro
  • Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro