Wasser
ORF.at/Dominique Hammer
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Chronik

Unverständnis nach Freispruch in Ohlsdorf

Groß ist die Enttäuschung in Ohlsdorf (Bezirk Gmunden). Nach mehr als acht Jahren gibt es im Streit um verschmutztes Trinkwasser keinen Verantwortlichen. Am Donnerstag ist, wie berichtet, der Hauptbeschuldigte in einem Prozess freigesprochen worden.

Dass auf zwei Schuldsprüche, die später wieder aufgehoben wurden, letztlich ein Freispruch folgt, ist für die Ohlsdorfer Bürgermeisterin Ines Mirlacher (SPÖ) kaum zu begreifen. Im dritten Prozess am Donnerstag war für die Richterin des Landesgerichts Wels nicht erkennbar, dass der angeklagte ehemalige leitende Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebes für die Verschmutzung verantwortlich war. „Es ist natürlich unfassbar, für uns als Gemeinde und für mich als Bürgermeisterin, dass man bei einer Umweltverschmutzung in diesem Ausmaß einfach keinen Schuldigen greifbar hat“, so Mirlacher.

880.000 Euro Kosten für Gemeinde Ohlsdorf entstanden

Eineinhalb Jahre lang sind etwa 1.400 Tonnen Pestizide ins Ohlsdorfer Grundwasser geflossen, weil die Flüssigabfälle aus einer Pflanzenschutzmittelproduktion nicht ordnungsgemäß entsorgt worden sein dürften. Mit teuren Folgen für einige Gemeinden. Allein Ohlsdorf spricht von 880.000 Euro Schaden. Die Wasserversorgung samt Gmunden musste neu gemacht werden. Die Bürgermeisterin kündigt an, man werde alles versuchen, dass doch noch Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden. „Irgendwer ist ja dafür verantwortlich. Wir als Gemeinde waren es nicht“, so die Ohlsdorfer Bürgermeisterin.

Weitere rechtliche Schritte angekündigt

Deshalb dürften die Kosten auch nicht auf die Steuerzahler abgewälzt werden. Die Gemeinde Ohlsdorf will auf dem Zivilrechtsweg weitermachen.

Kaineder spricht von enttäuschendem Urteil

Auch Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) kündigt weitere rechtliche Schritte an: „Es ist für uns ein doch sehr enttäuschendes strafrechtliches Urteil, das am Donnerstag zum Umweltskandal in Ohlsdorf gesprochen wurde. Vor allem, wenn man bedenkt, dass in den vorangegangenen Verfahren Schuldsprüche ergangen sind." Der Landesrat spricht davon, den vollen Fokus nun auf den Zivilrechtsweg zu legen, um jedenfalls etwaige Schadenersatzansprüche zu prüfen und geltend zu machen.