Justizanstalt Linz
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Coronavirus

CoV-Maßnahmengegner: Anklage in einigen Tagen

Im Fall jenes Mannes, der Demos gegen die CoV-Maßnahmen organisiert hatte und derzeit in Linz in Untersuchungshaft sitzt, steht die Anklageerhebung unmittelbar bevor. Das wurde am Donnerstag von der Staatsanwaltschaft Linz bestätigt.

Die Vorwürfe lauten unter anderem gefährliche Drohung und Wiederbetätigung. Vor einer Woche ist der Mann in U-Haft genommen worden, und zwar wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Zudem soll der Beschuldigte andere Personen weiterhin zu Straftaten aufgefordert haben. Ermittelt wird gegen den Mann, der als Gegner der Coronavirus-Maßnahmen schon medial aufgetreten ist und mehrfach Demos organisiert hat, schon seit Monaten wegen zahlreicher Delikte.

Vorwurf der Wiederbetätigung

Besonders schwer wiegt der mit ein bis zehn Jahren Haft bedrohte Vorwurf der Wiederbetätigung. Laut Staatsanwaltschaft Linz habe der Mann den NS-Völkermord gröblich verharmlost. So hatte er die CoV-Ausgangsbeschränkungen mit den Einschränkungen für Juden im dritten Reich verglichen. Auch sprach er unter anderem davon, dass angesichts der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ein neuer Holocaust in Vorbereitung sei. Dazu kommt der Vorwurf, dass er einen BH-Mitarbeiter zum Amtsmissbrauch genötigt haben soll – indem er ihm Konsequenzen androhte, wenn er nicht in seinem Sinn entscheide. Vorgeworfen werden ihm auch Verleumdung, üble Nachrede und einige andere Vergehen.

Mit Beschwerde wegen Gartenparty bei Gericht abgeblitzt

Mit der Anklageerhebung dürfte im Lauf der nächsten Woche zu rechnen sein, so die Information der Staatsanwaltschaft Linz. Mit Gerichten hatte der Beschuldigte zuletzt keine guten Erfahrungen gemacht: seine Beschwerde wegen des polizeilichen Einschreitens bei einer Gartenparty im vergangenen Frühling in Linz ist vor wenigen Tagen vom Landesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen worden – mehr unter – Gericht billigt Einschreiten der Polizei bei Gartenparty (ooe.ORF.at; 18.1.22)