Ladestation E-Auto
ORF.at/Christian Öser
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Kaufpreiserstattung für zu wenig Reichweite

Weil sein 2018 gekauftes E-Auto wesentlich früher als vom Hersteller angegeben schlapp machte, ist ein Mühlviertler vor Gericht gezogen und hat in erster Instanz recht bekommen. Der Händler muss ihm 30.288 Euro – den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr – zurückerstatten.

Das hat das Landesgericht Linz nicht rechtskräftig entschieden. Das Gericht bestätigte der APA einen entsprechenden Artikel der „Krone“ (Mittwoch-Ausgabe). Beim Kauf habe man dem Kläger eine Reichweite von 230 Kilometern versprochen, heißt es darin. Der Wagen habe im hügeligen Mühlviertel aber bereits nach 110 bis 120 Kilometer an die Strom-Zapfsäule müssen.

„Umgemodeltes Benzinfahrzeug mit kleiner Batterie“

„Mein Mandant wurde über kaufentscheidende Aspekte wie die tatsächliche Reichweite nicht aufgeklärt. Er sagt, wenn er das gewusst hätte, hätte er nicht gekauft“, begründete Rechtsanwalt Michael Poduschka die Klage. Der Sachverständige im Prozess habe festgestellt, „der VW E-Golf, den mein Mandant gekauft hatte, sei ein ‚umgemodeltes Benzinfahrzeug‘ mit einer kleinen Batterie“, schilderte Poduschka.

Nicht auf Reichweite im hügeligen Mühlviertel hingewiesen

Beim Landesgericht Linz hieß es, der Autohändler habe nicht auf den Umstand der geringeren Reichweite bei niedrigen Temperaturen im hügeligen Mühlviertel hingewiesen. Das sei der Grund für die erfolgreiche Irrtumsanfechtung gewesen. Laut Poduschka dürfte es sich um das „erste Urteil zur Reichweite eines Elektroautos im deutschsprachigen Raum“ handeln.

VW: „Auto der älteren Baureihe“

VW verweist darauf, dass es sich bei der Reichweite um „bis zu-Angaben“ handelt, das Fahrverhalten oder auch die Außentemperaturen hätten Einfluss auf die Akkuleistung. Des weiteren handle es sich um ein Auto der älteren Baureihe, die noch auf den Verbrenner-Modellen basierte. Eine genauere Auskunft könne nach der Lektüre des nicht rechtskräftigen Urteils gegeben werden.

Porsche Austria: „Entscheidung verfehlt“

„Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat im Urteil ausdrücklich festgestellt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war und auch aktuell ist, insbesondere den behaupteten Mangel nicht aufweist. Der Klage wurde dennoch wegen Irrtums stattgegeben. Diese Entscheidung ist aus Sicht der Porsche Austria verfehlt und es ist damit zu rechnen, dass die Entscheidung im Berufungsverfahren aufgehoben wird“, so ein Sprecher von Porsche Austria zur APA.