Auch in einem direkt angrenzenden kleinen Betrieb mit zehn Hühnern und zehn Enten besteht der Verdacht. Landesbehörde und Gesundheitsministerium beraten über eine Stallhaltepflicht für Betriebe mit mehr als 350 Geflügel.
Höfe gesperrt
Beide Höfe wurden inzwischen gesperrt, hieß es in einer Aussendung des Landes. Die übrigen Tiere jenes Betriebs mit den bereits verendeten Hühnern wurden getötet und Proben an die AGES gesendet. Die Bestätigung des Verdachts beim Nachbarn stand vorerst noch aus. „Derzeit grassiert bei Vögeln in ganz Europa der Subtyp H5N1, der für eine Reihe von Vogelarten, einschließlich der meisten Hausgeflügelarten, hochinfektiös ist“, so der Landesveterinärdirektor Thomas Hain.
Landesveterinär rät zu Schutzmaßnahmen
Eine Übertragung auf den Menschen sei selten. Dennoch rät Hain zu erhöhten Schutzmaßnahmen. So sollten Geflügelhalter Stallungen und Gehege nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion der Schuhe bzw. mit ausschließlich dort verwendeter Schutzkleidung und Überschuhen betreten. Verendet aufgefundene Wasservögel und Raubvögel müssen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt oder weggenommen werden.