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ORF/Pöchhacker
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Coronavirus

Impfpflicht soll im Februar kommen

Diskussionen um die Einführung der Impfpflicht ab Februar: Laut ELGA GmbH ist die korrekte technische Umsetzung frühestens ab April möglich, hieß es in ihrer Stellungnahme zum Gesetzestext. Das Gesundheitsministerium hält am Februartermin fest.

Man sei bei Erstellung des Begutachtungswurfes nicht konsultiert worden, heißt es von der ELGA GmbH in Richtung Regierung. Daher seien „hinsichtlich der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister und der dafür notwendigen Umsetzungszeiten Änderungen geboten“, so ELGA-Geschäftsführer Franz Leisch auch am Freitagabend in der ZIB 1. Mehr in Regierung bleibt bei Impfpflicht ab Februar (news.ORF.at).

Impfpflicht für ELGA erst ab April möglich

Die Einführung der Impfpflicht ab Februar könnte wackeln. Laut ELGA GmbH ist die technische Umsetzung der Maßnahme erst frühestens ab April möglich, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Gesetzestext am Freitag.

„Die ELGA GmbH und deren Umsetzungs-Partner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen“, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme wörtlich. Nicht umgesetzt werden könnten außerdem die Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen und die Erweiterung des zentralen Patientenindex (ZPI) um Personen, die zwar in Österreich gemeldet sind, aber keine Sozialversicherungsnummer haben.

Laut ELGA könnte die zeitliche Verzögerung allerdings „für ein finanzielles Anreizsystem mittels Gutscheinen für alle Personen mit drei Teilimpfungen genutzt werden“, heißt es weiter in der Stellungnahme, wobei die Verteilung über die ELGA-e-Medikation analog den Antigen-Schnelltests über Apotheken erfolgen könnte. Die als Strafen lukrierten Mittel sollten zudem gezielt in das Gesundheitssystem investiert werden. Zehn Prozent sollten für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zweckgewidmet werden, lautet ein Vorschlag.

Gesundheitsministerium: Impfpflicht ab Februar in Kraft

Im Gesundheitsministerium will man am Zeitplan festhalten. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister sei im Gesetzesentwurf am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, dass aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf benötigt werde, werde das „selbstverständlich berücksichtigt“. Dies ändere aber nichts am Inkrafttreten der Impflicht mit Februar. Die Einhaltung der Impfpflicht soll ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden, hieß es.

Möglichst hoher Schutz spätenstens vor nächstem Herbst

Der Leiter der Klinik für Lungenheilkunde des Kepler Uniklinikums, Bernd Lamprecht, sagt, dass es aus medizinischer Sicht natürlich erstrebenswert sei, dass ein möglichst großer Teil der Bevölkerung geschützt ist. Je früher das eintrete desto besser sei es. Jedenfalls solle vor dem nächsten Herbst und Winter eine höhere Schutzquote sichergestellt werden, damit man nicht immer wieder vor denselben Herausforderungen stehen müsse.

Datenschützer sehen mehrfache Tabubrüche

Datenschützer üben Kritik am Gesetzesentwurf zur CoV-Impfpflicht. So sieht die Organisation ARGE Daten in ihrer Stellungnahme gleich „mehrere Tabubrüche“. Es werde durch das Vorhaben eine Art Rasterfahndung eingeführt, lautet einer der Kritikpunkte. Die Unschuldsvermutung werde zum Schuldverdacht umgekehrt. Generelle Zustimmung erhält die Impfpflicht von den Universitäten. Auf der Parlamentswebsite gelangten bisher über 88.000 Stellungnahmen ein.

Ein verpflichtender medizinischer Eingriff ist für die ARGE Daten zwar grundsätzlich möglich, mit dem Gesetz drohe aber ein „bürokratischer Lockdown“, denn: „Der Entwurf zu einer Strafverfügungsdatei ist willkürlich und überschießend. Er lässt keinen signifikanten Einfluss auf das Pandemiegeschehen erwarten und widerspricht Grundrechten, insbesondere der Achtung auf Privat- und Familienleben.“