PCR Tests von alles gurgelt in Lifebrain Labor
APA/Hans Punz
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Coronavirus

Dreifach geimpft: keine Kontaktperson

Dass Menschen, die dreifach geimpft sind, nicht mehr in Quarantäne geschickt werden, sei am ehesten gerechtfertigt. Das sagt der Leiter der Klinik für Lungenheilkunde des Kepler Uniklinikums, Bernd Lamprecht angesichts der Omikronwelle und der damit einhergehenden Erleichterung in den Quarantänebestimmungen.

Die Bundesregierung hat am Donnerstag neue Maßnahmen wegen der sich nun in Österreich aufbauenden Coronavirus-Welle präsentiert. Ab dem 8. Jänner werden die aktuellen Quarantäne-Regeln deutlich entschärft. Künftig gibt es keine Unterscheidung zwischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 und 2 mehr, sondern nur noch den Begriff „Kontaktperson“. Dreifach Immunisierte gelten künftig auch bei Kontakt mit einem Infizierten nicht mehr als Kontaktpersonen. Auch wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben, wird man nicht mehr als Kontaktperson eingestuft. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können (bei 5- bis 11-Jährigen).

Bernd Lamprecht spricht im Radio Oberösterreich Interview davon, dass auch Personen, die dreifach geimpft sind, eine Infektion erleiden können und dann auch infektiös für andere Personen sein können. Jetzt in der Omikronwelle würden sehr, sehr hohe Infektionszahlen erwartet. Das Kontakt Personenmanagment werde dann an seine Grenzen stoßen. Wenn man gerade bei Personen, die kein hohes Risiko haben schwer zu erkranken, auf eine Quarantäne verzichtet, sei das am ehesten gerechtfertigt. Das werde auch dazu beitragen, das Land in Betrieb zu halten, so Lamprecht.

Eine Durchseuchung mit Omikron sei laut Lamprecht nicht gänzlich zu verhindern. Man könne nur die Geschwindigkeit etwas beeinflussen. Das Ergebnis werde eine Hybrid-Immunität sein. Das heißt, eine Mischung aus natürlichem Viruskontakt und Impfung. Davon erhoffe man sich auf längere Sicht einen möglichst guten Schutz und das Vermeiden weiterer stärkerer Infektionswellen in der Zukunft, so der Lungenfacharzt Bernd Lamprecht.

Wer als Kontaktperson gilt, der kann sich am fünften Tag mittels PCR-Test freitesten, bisher war das erst ab dem zehnten Tag möglich. Bei positiv getesteten Personen gilt die Absonderungsdauer künftig einheitlich für zehn Tage, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Hier wird ebenfalls nicht mehr nach Virusvarianten unterschieden. Mehr unter News: „Durchseuchung wird passieren“

Land OÖ hat ein Quarantänequartier in Linz

In mehreren Bundesländern gibt es bereits eigene Quarantäne-Unterkünfte, für Urlauber aber auch für Menschen, die sonst keine geeignete Unterkunft haben. Das Land Oberösterreich besitzt aktuell ein Quarantänequartier in Linz. Der Krisenstab des Landes geht derzeit davon aus, dass jene Unterkunft, deren genaue Adresse man nicht bekanntgeben möchte, trotz steigender Zahl an Corona-Neuinfektionen ausreichen werde. „Für jene wenigen Fälle, in denen in Oberösterreich Personen keine Möglichkeit haben, die Quarantäne an einem anderen Ort anzutreten, stellt das Bundesland dieses Absonderungsquartier zur Verfügung“, hieß es. Bis zum Donnerstag befand sich dort niemand.