Leerer Kursraum in Fahrschule mit Sitzreihen
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Chronik

Fahrschulen fordern Ausnahme von 2-G-Regel

Ungeimpfte dürfen derzeit nicht zu Führerscheinprüfungen antreten. Die Fahrschulen fordern nun, diese Regelung zu überdenken. ÖAMTC, ARBÖ und WKÖ Fahrschulverband setzen sich zudem für eine Aufnahme der Ausnahmeregelung in das in Begutachtung befindliche Covid-19-Impfpflichtgesetz ein.

Ein Teil der oberösterreichischen Bevölkerung ist seit 15. November 2021 im Lockdown. Das betrifft Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind oder deren Impfzertifikate abgelaufen sind und die auch in den letzten sechs Monaten keine CoV-Erkrankung überstanden haben. Das führt im Alltag zu umfangreichen Einschränkungen, zum Beispiel beim Erwerb für den Führerschein.

Seit 12. Dezember 2021 sind Fahrausbildungen und gesetzlich vorgeschriebene Fahrsicherheitstrainings wieder möglich, laut Verordnung allerdings nur für Personen, die über einen 2G-Nachweis verfügen.

3G-Sicherheitsmaßnahmen ausreichend

Sämtliche Trainings und Fahrausbildungen wären aber unter Einhaltung umfangreicher 3G-Sicherheitsmaßnahmen jederzeit möglich, zumal man dabei überwiegend allein im eigenen Auto sitzt bzw. die Schulung im Einzelsetting erfolgt, heißt es in einer gemeinsamen Aussendung des ÖAMTC, des ARBÖ und der Fachverband Fahrschulen in der Wirtschaftskammer.

Im Jahr 2020 konnte auf Initiative des ÖAMTC gemeinsam mit dem ARBÖ und dem Fachverband Fahrschulen zumindest ein „Toleranzerlass“ des zuständigen Bundesministeriums erreicht werden, welcher festlegte, dass die damaligen Lockdowns zu keinen Fristversäumnissen beim mehrphasigen Erwerb der Lenkerberechtigungen führen. Diese Forderung wurde bereits Anfang Dezember neuerlich in einem gemeinsamen Brief an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dargelegt – bis Ende Dezember sei diese allerdings ohne Rückmeldung geblieben.

Steininger: Sonderregelung hat sich bereits bewährt

Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs in der Wirtschaftskammer und selbst Betreiber einer Fahrschule in Steyr: „In früheren Covid-Verordnungen hat sich eine Sonderregelung für den Führerscheinerwerb, wonach Fahraus- und Weiterbildungen sowie Prüfungen gestattet sind, einwandfrei und ohne besondere Vorkommnisse voll bewährt und sollte wieder angewendet werden. Damit wäre Klarheit für alle Beteiligten gewährleistet und es würde helfen, einen Rückstau bei Führerscheinschulungen zu vermeiden.“

Steiniger sagte zudem gegenüber dem ORF Obersterreich: „Mit 2-G und Maske ist alles möglich, und ansonsten muss es beruflich unbedingt erforderlich sein. Gerade wenn ich an die Theorieprüfung denke, wo Riesenabstände möglich sind, alle ihre Maske tragen und mit entsprechenden Einschränkungen – warum denn nicht?“

Forderung nach Ausnahmeregelung für Impfpflichtgesetz

Um zukünftige Probleme zu vermeiden, setzen sich ÖAMTC, ARBÖ und WKÖ Fahrschulverband zudem für eine Aufnahme der Ausnahmeregelung in das in Begutachtung befindliche Covid-19-Impfpflichtgesetz ein.