Gerichtssaal Landesgericht Steyr
APA/HELMUT FOHRINGER
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Chronik

Haftstrafe im Kindesmissbrauchsprozess

Weil er über Jahre seine Nichte, seinen Neffen und zwei Bekannte der beiden vergewaltigt sowie auch andere Menschen aus seinem Umfeld missbraucht und belästigt haben soll, ist am Montag ein Mann aus Wels in Steyr vor Gericht gestanden. Das Urteil lautete 30 Monate Haft (nicht rechtskräftig).

Ins Visier der Justiz geriet der Angeklagte durch eine Anzeige aus seiner Familie im vergangenen Jahr. Seine Opfer waren laut Anklage sowohl weibliche als auch männliche Verwandte und Bekannte. Insgesamt waren sieben Betroffene angeführt.

Dabei soll er auch sein Autoritätsverhältnis ausgenützt haben. Als weiteres Opfer sexueller Übergriffe sieht sich eine Schwägerin, die mehrfach belästigt worden sein soll. Bei Hausdurchsuchungen wurde obendrein kinderpornografisches Material sichergestellt. Die Anklage lautet unter anderem auf Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, Unzucht mit Minderjährigen, schweren sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und pornografischer Darstellung Minderjähriger.

Dazu kam noch der Vorwurf des schweren Diebstahls, weil er versucht habe, eine Bronzestatue aus dem Eigentum seiner Ex-Lebensgefährtin zu verkaufen. Laut einem Gutachten ist der Angeklagte zurechnungsfähig.

Während des Prozesses viele Unklarheiten

Dass ein Teil der angeklagten Vorfälle schon sehr lange zurückliegt, machte es dem Gericht nicht gerade leicht. Die Zeugen erschienen ihm zwar durchwegs glaubwürdig, allerdings gab es in vielen Fällen Unklarheiten über den Tatzeitpunkt. Damit einher ging, dass nicht immer festgestellt werden konnte, ob die Betroffenen damals unter oder über 14 Jahre alt waren, was sich wiederum auf das Delikt und vor allem das Strafmaß auswirkt.

Gericht: Missbrauch in zwei Fällen als erwiesen

In zwei Fällen – bei einer Nichte und einem Sohn – sah das Gericht den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs Unmündiger als erwiesen an, in einem Fall eine schwere Körperverletzung in Form einer schweren Anpassungsstörung. In mehreren Fällen wurde der Mann wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt und das Gericht sah angesichts der Dateien auf seinem Computer den Tatbestand der pornografischen Darstellung Minderjähriger als erfüllt an. Bei mehreren Sexualdelikten, u.a. auch vom Vorwurf der Vergewaltigung, gab es einen Freispruch, ebenso vom Vorwurf des Diebstahls der Statue.

Bedingte Haft ausgeschlossen

Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren wurde der Mann zu 30 Monaten Haft verurteilt. Einen bedingten Teil schloss das Gericht aufgrund einer schlechten spezialpräventiven Prognose aus – man ging nicht davon aus, dass ihn die bedingte Nachsicht von weiteren Taten abhalten würde. Sowohl Anklage als auch Verteidigung erbaten sich Bedenkzeit, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.