Bitte warten heißt es auch für Kirchgänger und Chöre in Oberösterreich. Der hier geltende längere Lockdown wirkt sich auch auf die Pfarren aus, in denen gerade zur Vorweihnachtszeit sonst reger Betrieb herrscht. Bis auch hier die Weihwasserbecken wieder gefüllt werden dürfen, bleibt es bei einem Mindestabstand von zwei Metern und einem Gesangsverbot. Erst am 17. Dezember übernimmt auch Oberösterreich die bundesweiten Regelungen, die für Kirchen in Restösterreich ab diesem Sonntag in Kraft treten.
Öffnungsschritte in Restösterreich
Im Zuge der Öffnungsschritte passt die Katholische Kirche ihre Regeln für Gottesdienste folgendermaßen an: Der Mindestabstand zwischen den Gläubigen wird auf einen Meter reduziert. Bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien sowie bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) ist eine FFP2-Maske zu tragen. Chorgesang ist mit 2G-Nachweis wieder möglich. Für Oberösterreich gilt all das ab dem kommenden Wochenende.
Plätze reservieren zu Weihnachten
Auch Weihnachten soll unter diesen Rahmenbedingungen stattfinden. Weil aufgrund des größeren Abstandes weniger Menschen in die Kirchen dürfen, wird das dazu führen, dass in manchen Pfarren Plätze reserviert werden müssen, so Michael Kraml von der Diözese Linz. Manche Kirchen denken darüber nach, wie im vergangenen Jahr mehr Messen anzubieten. So werde es etwa eine zusätzliche Christmette im Mariendom geben.