Die Frau arbeitete fast eineinhalb Jahre in dem Restaurant als Küchenhilfe. Dabei leistete sie oft mehr als zwölf Stunden pro Tag und auch Sonntags Dienst. Der Wirt soll seine Mitarbeiterin allerdings mit deutlich weniger Stunden bei der Sozialversicherung angemeldet haben und auch der Frau selbst hunderte geleistete Arbeitsstunden nicht bezahlt haben, so die AK in einer Aussendung.
Im Lockdown Kurzarbeitsentgelt einbehalten
Während der beiden Lockdowns soll der Arbeitgeber dann zwar die Kurzarbeitsförderung bezogen, der Frau aber ihr Kurzarbeitsentgelt nicht ausbezahlt haben. Und als das Lokal dann wieder aufsperrte, arbeitete die Frau wieder täglich acht Stunden, bekam aber nur 100 Euro pro Woche ausbezahlt. Die Frau wandte sich an die AK und mit Unterstützung forderte sie den ausstehenden Lohn nach und erklärte ihren vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis.
Wirt versuchte Mitarbeiterin auszutricksen
Der Wirt bot als Kompromiss eine Zahlung von 9.900 Euro an, was die Frau auch akzeptierte. Bei der geplanten Übergabe des Geldes, versuchte der Arbeitgeber aber die ehemalige Mitarbeiterin auszutricksen. Er schickte seine Freundin vor, die die Frau eine Quittung für den Erhalt des Betrages unterschreiben ließ, ihr dann aber das Geld nicht aushändigte und mit Geld und Zettel davonlief.
Polizei sorgte dann für Klarheit
Die geprellte Küchenhilfe sah für sich keine andere Hilfe mehr, als die Polizei zu rufen. Und erst, als die Beamten dem Wirt damit drohten, das Lokal zu schließen und seine Freundin festzunehmen, kam die Küchenhilfe endlich zu ihrem Geld.
Die AK rät, bei Streitigkeiten um Lohnforderungen unbedingt im Vorfeld den konkreten Fall in einem Beratungsgespräch mit den AK-Rechtsexperteninnen und AK-Rechtsexperten abzuklären.