Prinz Ernst August
APA/dpa/Tobias Hase
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Chronik

Ernst August: Urteil von zehn Monaten bedingt bestätigt

Das Oberlandesgericht Linz bestätigte zehn Monate bedingt für Ernst August von Hannover. Die verhängten Weisungen hob das OLG allerdings auf. Der 67-Jährige erschien nicht persönlich, weil er ein weiteres Medienspektakel vermeiden wolle, ließ er das Gericht schriftlich wissen.

Anwalt Otto Dietrich führte zum Nichterscheinen seines Mandanten zudem an, dass dieser Hochrisikopatient sei und coronabedingt Menschenansammlungen in Innenräumen meiden wolle. Sein Gesundheitszustand habe sich aber stark gebessert. „Er möchte seine Ruhe haben und sich seiner Genesung widmen“, so Dietrich.

Die Privatbeteiligtenzusprüche von dreimal 500 Euro wurden noch nicht bezahlt. Dietrich kann sich hier eine Diversion vorstellen, die Oberstaatsanwaltschaft lehnt dies aber ab, einerseits weil es sich „um eine Reihe von Tathandlungen zu verschiedenen Zeitpunkten“ handle und andererseits aus generalpräventiven Gründen.

Medieninteresse, aber kein Reporterandrang

Bereits eine Stunde vor Prozessbeginn waren etliche Fotografen an Ort und Stelle, filmten den Verhandlungssaal und nahmen auch vor dem Oberlandesgericht Linz Aufstellung. Der riesige internationale Paparazzi- und Reporterandrang, der beim erstinstanzlichen Prozess in Wels geherrscht hatte, blieb aber aus. Es gab allerdings neben den Corona- auch strenge Sicherheitsvorkehrungen, mehr als Papierblock und Kugelschreiber waren den Journalisten im Saal nicht erlaubt.

Berufungsprozess gegen Prinz August von Hannover
Team Fotokerschi

Schuldspruch im März 2021

Der 67-Jährige war im März schuldig gesprochen worden, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung in Grünau im Almtal bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) unter anderem einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin mit einem Baseballschläger sowie Angestellte bedroht und mit einem Verkehrszeichen eine Scheibe eingeschlagen zu haben. Wäre er klar gewesen, hätte man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last gelegt.

Das Landesgericht Wels verurteilte ihn zu zehn Monaten bedingter Haft. Darüber hinaus erhielt der Urenkel des letzten deutschen Kaisers fünf Weisungen: So darf er nicht mehr auf dem Anwesen in Grünau wohnen, sich gewissen Gebäuden nicht mehr nähern, keinen Kontakt zur Verwalter-Familie dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen. Auf die Weisungen – vor allem auf jene, sich einen anderen Wohnsitz zu suchen – hatte der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco empört reagiert. Er berief gegen das Urteil – sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen die Strafhöhe und legte Beschwerde gegen die Weisungen ein.

Weitere Gerichtsverhandlungen am Laufen

Generell ist Ernst August von Hannover an der juristischen Front derzeit stark beschäftigt: Neben dem Berufungsprozess in Linz liegt beim oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht noch seine Beschwerde gegen ein vorläufiges Waffenverbot, das er nach den Vorfällen in Grünau ausgefasst hat.

Ein Prozess am Donnerstag in Hannover, zu dem Ernst August von Hannover persönlich erscheinen muss, ist laut Berichten deutscher Medien vertagt worden. Dort streitet Ernst August von Hannover mit seinem Sohn um das Schloss Marienburg.

Das Oberhaupt der Welfen will die Rückübereignung der Marienburg, des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Nach Angaben des Landgerichts Hannover stützt er seinen Anspruch unter anderem auf den Widerruf einer Schenkung an seinen Sohn infolge „groben Undanks“. Ursprünglich hatte der 38-Jährige die ehemalige Sommerresidenz der Welfen wegen der hohen Schulden, die die Betreibergesellschaft angehäuft hatte, für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollen. Nach dem Einspruch seines Vaters scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Danach wurden Schloss und Inventar in eine Stiftung überführt.