Oberlandesgericht Linz OLG
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Chronik

16 Jahre Haft wegen Mordversuchs bestätigt

Das Oberlandesgericht Linz hat am Freitag der Berufung jenes Irakers, der im August 2020 einen jungen Mann von hinten mit einem Messer attackiert hat, nicht Folge gegeben. Es bleibt damit bei 16 Jahren Haft wegen Mordversuchs.

In der Nacht auf den 23. August 2020 war es in einem Lokal an der Linzer Landstraße zu einem Tumult gekommen: Das spätere Opfer glaubte, dort einen angeblichen Beteiligten einer früheren Messerstecherei erkannt zu haben und stellte ihn zur Rede. Die Türsteher verwiesen beide des Lokals, auf der Straße kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den zwei Männern und ihren Begleitern.

Nur knapp Halsschlagader verfehlt

Plötzlich soll auf der anderen Straßenseite der nun angeklagte Iraker aufgetaucht sein, „Was ist los?“ gerufen und den 22-Jährigen von hinten mit einem Messer attackiert haben. Das Opfer erlitt eine rund 23 Zentimeter lange tiefe Schnittverletzung vom Kopf bis zum Hals mit Durchtrennung des rechten Kopfnickmuskels. Die Verletzung war laut Sachverständigem zwar nicht lebensgefährlich, aber die Halsschlagader sei nur um Millimeter verfehlt worden.

Iraker stand unter Drogen- und Alkoholeinfluss

Der mutmaßliche Angreifer meinte im Prozess, sich an nichts erinnern zu können, weil er durch Wodka und Drogen beeinträchtigt gewesen sei. Der Drogentest war positiv, der Alkotest ergab 1,2 Promille. Laut Gutachter ist der Erinnerungsverlust dadurch aber medizinisch nicht erklärbar, auch sei der Iraker zurechnungsfähig gewesen.

Vorstrafen des Angeklagten erschwerend bewertet

Ende Mai war er von den Geschworenen einstimmig des Mordversuchs für schuldig befunden und zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Mildernd wurde damals gewertet, dass es beim Mordversuch geblieben ist, erschwerend die Vorstrafen des Mannes.

Auf diese verwies der Staatsanwalt auch im Berufungsverfahren am Freitag: Es habe zwei Aggressionsdelikte innerhalb kürzester Zeit gegeben und die Tätlichkeiten seien „immer brutaler und immer rücksichtloser“ geworden. Zudem sei eine Waffe verwendet worden. Der Verteidiger hatte erneut ins Treffen geführt, dass die Polizeibeamten in der Tatnacht leichte Ausfälle, Koordinationsschwierigkeiten und eine verzögerte Pupillenreaktion bei seinem Mandanten wahrgenommen hätten und das Erstgericht dies zu wenig berücksichtigt hätte.

Dieser Ausführung folgte das Berufungsgericht aber nicht, es bleibt bei 16 Jahren Haft sowie Teilschmerzensgeld von 1.150 Euro plus Kosten für Heilbehelfe für das Opfer, gegen welches jedoch nicht berufen wurde.