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coronavirus

Neue CoV-Regeln seit Mitternacht

Im Rahmen der Maßnahmenverordnung wird das Land ab Montag abgesehen vom bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte die Zügel auch für Geimpfte stärker anziehen: Ab nächster Woche sind beispielsweise Zusammenkünfte nur noch bis 25 Personen erlaubt.

Mit der Bundesverordnung können nur geimpfte und genesene Mitglieder an den Vereinstreffen teilnehmen. Ab 50 Personen gilt nach den bisher geltenden CoV-Maßnahmen Anzeigepflicht sowie ein Präventionskonzept samt einem eigenen Beauftragten. Im Amateurfußball werden auf den Sportplätzen im Bundesland nur noch „Geisterspiele“ erlaubt sein, also ohne Zuschauer. Veranstaltungen im Rahmen des Spitzen- oder Berufssports sind auch mit Zuschauern erlaubt, soweit es durch bauliche und organisatorische Maßnahmen (beispielsweise feste Sitzreihen und zugewiesene Sitzplätze) zu keiner Durchmischung und Interaktion der Zuschauer kommt, hieß es. Dazu werden verpflichtend FFP2-Masken zu tragen sein.

2-G-Regel und FFP2-Masken auch im Freien

Speisen und Getränke dürfen nur noch im Sitzen konsumiert werden, dazu müssen die Gästegruppen mindestens einen Meter voneinander entfernt sitzen. Auch an Imbissständen gilt die 2-G-Regel. Auf allen Märkten sind Speisen und Getränke verboten, außerdem müssen die Besucher selbst im Freien eine FFP2-Maske tragen.

Diskotheken, Tanzlokale sowie Fach- und Publikumsmessen werden generell bis 5. Dezember geschlossen oder untersagt bleiben.

Theater, Museen offen mit 2-G

Im Kulturbereich bleiben nur solche Spielstätten offen, die „ganzjährig und regelmäßig“ betrieben werden sowie „unter einer unternehmerischen Gesamtverantwortung dem jeweiligen Zweck dienen“, wie es wörtlich heißt. Damit bleiben Einrichtungen wie das Landestheater oder ähnliche Stätten unberührt, welche auch die in der Verordnung zugleich geforderten festen Sitzreihen haben. Laut Auskunft des Büros von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) werden aber auch Museen weiter offen stehen. „In diesen Kultureinrichtungen finden in der Regel keine Zusammenkünfte statt“, hieß es. Einlass sei allerdings nur mit dem 2-G-Nachweis und FFP2-Maske.