Die Betreiber von Gastronomieständen auf Adventmärkten trifft das jetzt festgelegte Konsumationsverbot: Speisen und Getränke dürfen laut den neuen Regeln von den Kunden nur mitgenommen, nicht aber an Ort und Stelle verzehrt werden.
Extraförderung für Standler – Beratung für Nachtgastro
Jenen Standlern, für die keine Bundesförderung greife, werde das Land eine eigene Hilfe anbieten, so Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner. 50 Prozent der Fixkosten oder höchstens 15.000 Euro würden ersetzt. Für die Nachtgastronomie werde eine Service-Hotline eingerichtet. Achleitner verwies zudem auf die Corona-Kurzarbeit und den Verlustersatz des Bundes, die weiter gültig seien.
Handel sorgt sich um Kundenschwund
Der Handel bangt indes um sein Weihnachtsgeschäft: Wenn bei einem Lockdown für Ungeimpfte ein Drittel der Kunden nicht in die Geschäfte dürfe, würden diese Leute online – und so vorwiegend bei ausländischen Unternehmen kaufen, erwartet Manfred Zöchbauer, Geschäftsführer der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Oberösterreich.
Aktivierung des Härtefallfonds für Kultur
Betroffen von den Verschärfungen sind auch viele Künstler. Der Kulturreferent, Landeshauptmann Thomas Stelzer, verspricht unbürokratische Unterstützung – zum Beispiel durch die erneute Aktivierung des Härtefallfonds für Kulturschaffende.